Ein mehrfach rückfällig gewordener Sexualstraftäter aus dem Kanton Basel-Stadt wird doch noch verwahrt. Das Bundesgericht hat ein entsprechendes Urteil des kantonalen Appellationsgerichts bestätigt.
Das Appellationsgericht hatte sich bereits zum zweiten Mal mit diesem Fall zu befassen. Im ersten Anlauf hatte es Ende 2014 die erstinstanzliche Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren wegen mehrfacher sexueller Nötigung und einfacher Körperverletzung bestätigt. Gleiches tat es mit der lebenslänglichen Verwahrung, die das Strafgericht angeordnet hatte.
Das Bundesgericht hob die lebenslängliche Verwahrung nach einer Beschwerde des Mannes auf. Grund dafür war, dass die gesetzlichen Voraussetzungen dafür nicht erfüllt waren.
Die Lausanner Richter wiesen die Sache nochmals an das Appellationsgericht zurück. Dieses ist nun zum Schluss gekommen, dass zumindest die Bedingungen für eine gewöhnliche Verwahrung erfüllt sind. Auch gegen dieses im Sommer 2016 gesprochene Urteil gelangte der Sexualstraftäter ans Bundesgericht. Dieses Mal hat es den Entscheid der Vorinstanz jedoch bestätigt.
Lange Vorgeschichte
Im Oktober 2011 und Februar 2012 hatte der mehrmals rückfällige Sexualstraftäter in seiner Wohnung in Basel zwei Frauen mit chemischen Substanzen sediert und sie in ihrem widerstandsunfähigen Zustand sexuell genötigt.
Dies waren jedoch nicht die ersten Sexualdelikte. Seit den 1980er Jahren verübte er zahlreiche Vergehen. Es folgten Verurteilungen, weitere Delikte, eine bedingte Entlassung und wiederum ein Rückfall. (Urteil 6B_1046/2016 vom 30.01.2017)