Novartis soll Areal des IWB-Unterwerks Volta kaufen dürfen. Der Grosse Rat Basel-Stadt hat am Mittwoch dazu der Umwidmung von Verwaltungs- ins Finanzvermögen des Kantons zugestimmt. Ein SP-Rückweisungsantrag wurde abgelehnt.
Novartis möchte den eigenen Campus langfristig arrondieren um das insgesamt 6636 Quadratmeter grosse Areal des Unterwerks mit Starkstromanlagen, das neben dem Campus-Haupteingang steht. Die einst vorgesehene Verlegung des Unterwerks hat sich als zu teuer erwiesen; die IWB sollen nun beim Verkauf ein dauerndes Nutzungsrecht erhalten.
SP und Grünes Bündnis wollten die Vorlage an die Regierung zurückweisen lassen, weil sie keine aktuelle Notwendigkeit für den Deal sehen und weil zwischen einer alten Vorlage, bei der es um einen Grundsatzentscheid ging, und der jetzigen Vorlage Differenzen bestünden: Das Parlament habe den Verkauf nicht wie behauptet im Prinzip schon abgesegnet.
Mehr Boden für Novartis
Dass schon vor dem Grossrats-Entscheid ein Verkaufsvertrag besteht, wurde ebenfalls kritisiert – der Preis leigt bei zehn Mio. Franken. Die SP schlug stattdessen ein Baurecht für Novartis vor.
Laut dem Grünen Bündnis hat Novartis mit dem Nicht-Zusatndekommen des ETH- und Uni-Projektes am Brückenkopf bereits 8200 Quadratmeter mehr erhalten als einst vorgesehen, ohne Gegenleistung. Weitere Bedenken des Bündnis‘, Zwischennutzungen im Unterwerk wie Gastrobetriebe und Büros würden wegfallen, räumte Wessels aus.
Die anderen Parteien teilten die rotgrünen Einwände nicht und pochten energisch auf Vertragstreue. Baudirektor Hans-Peter Wessels warnte vor einem negativen Signal – räumte aber ein, der frühere Grundsatzentscheid sei unpräzise verfasst. Die FDP warf der Linken vor, aus der Vorlage ein Misstrauensvotum gegen Novartis zu machen.
Keine Zweckbindung für Verkaufserlös
Die GLP warnte, trotz Schwächen der Sachvorlage nun eine Grundsatzdebatte über das Landeigentum des Kantons zu führen. Sie wünschte sich zwar mehr Transparenz zur Eigentumsstrategie, doch gebe dazu die pendente Boden-Initiative Gelegenheit. Den Veloweg mit dem Verkauf vor das Unterwerk zu legen, sei besser, hiess es von rechts weiter.
Nach fast zweistündiger Debatte scheiterte der Rückweisungsantrag der SP mit 39 gegen 49 Stimmen. Ein SP-Antrag, wenigstens den Verkaufserlös für den Landerwerb durch den Kanton zweckzubinden, wurde mit 49 gegen 42 Stimmen ebenfalls abgelehnt. In der Schlussabstimmung kam die Umwidmung mit 53 gegen 35 Stimmen durch.
Geoinformation und Ergänzungsleistungen
Im Weiteren hat der Grosse Rat am Mittwoch das neue kantonale Geoinformationsgesetz einstimmig genehmigt. Mit dem Beschluss werden das kantonale ZGB-Einführungsgesetz von 1911 angepasst sowie das alte Gesetz über Grundbuchverwaltung und Vermessungswesen von 1929 aufgehoben.
Auch die Teilrevision des kantonalen Einführungsgesetzes über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV sowie über kantonale Beihilfen (EG/ELG) hat das Parlament am Mittwoch deutlich gutgeheissen.