Nur Neuwagen sollen von Zulassungsverbot betroffen sein

Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat das angekündigte Zulassungsverbot für die von den Abgas-Manipulationen betroffenen Fahrzeuge präzisiert. Neuzulassungen sollen demnach verhindert werden, Schweizer Occasionsautos sind dagegen nicht betroffen.

Symbolisches Rotlicht für Fahrzeuge aus dem Volkswagenkonzern: Das Bundesamt für Strassen will verhindern, dass von den Abgas-Manipulationen betroffene Fahrzeuge neu in der Schweiz zugelassen werden. (Archivbild) (Bild: sda)

Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat das angekündigte Zulassungsverbot für die von den Abgas-Manipulationen betroffenen Fahrzeuge präzisiert. Neuzulassungen sollen demnach verhindert werden, Schweizer Occasionsautos sind dagegen nicht betroffen.

Aus Gründen des Konsumenten- und Umweltschutzes bereite das ASTRA Verfügungen vor, um zu verhindern, dass weitere möglicherweise betroffene Fahrzeuge auf Schweizer Strassen gelangten, heisst es in einer Mitteilung der Behörde vom Montagabend.

Gemäss neusten Erkenntnissen gehe das ASTRA davon aus, dass in der Schweiz rund 130’000 Fahrzeuge potenziell betroffen sein könnten und auf Schweizer Strassen verkehrten. Es gehe ausschliesslich um Modelle aus dem Volkswagenkonzern der Marken Audi, Seat, Skoda und Volkswagen der Baujahre 2009 bis 2014. Dabei handle es sich um EURO5-Fahrzeuge, die mit Dieselmotoren in den Ausführungen 1.2 TDI, 1.6 TDI und 2.0 TDI ausgerüstet seien.

Die Abklärungen, ob und falls ja welche dieser Fahrzeugtypen tatsächlich mit manipulierter Software ausgestattet seien, dauerten noch an, heisst es weiter. Das ASTRA bereitet aber Verfügungen vor, um zu verhindern, dass neue, noch nicht zugelassene Fahrzeuge oder Occasionsfahrzeuge aus dem Ausland in der Schweiz in Verkehr gesetzt werden könnten.

Nicht betroffen von dieser Verfügung würden Schweizer Occasionsautos und alle bereits in der Schweiz immatrikulierten Fahrzeuge. Diese dürften weiter verkehren oder als Occasionen gehandelt werden.

Über die Zulassungsdaten des ASTRA sowie der Strassenverkehrsämter seien diese Fahrzeuge jederzeit für die kommende Rückrufaktion zu lokalisieren und anschliessend zu reparieren, schreibt das Bundesamt weiter.

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