Der Solothurner Kantonsrat hat am Dienstag einstimmig das überarbeitete Gesetz über die Kantonspolizei verabschiedet. Verankert wurde trotz Widerstand der Grünen, dass nur Schweizer im Kanton Solothurn Polizisten werden können.
Der regierungsrätliche Entwurf hatte vorgesehen, dass der Schweizer Pass als Voraussetzung für die Aufnahme in die Polizeischule und für die Anstellung von Korpsangehörigen nicht mehr nötig sein soll. Dieser Passus wurde nach grosser Kritik im Vernehmlassungsverfahren allerdings dann wieder gestrichen.
Die Fraktion der Grünen versuchte in Rahmen der Parlamentsdebatte nochmals zu erreichen, dass auch Ausländer mit einer Niederlassungsbewilligung in den Polizeidienst aufgenommen werden können. Der Antrag scheiterte aber mit 70 gegen 25 Stimmen.
Geschaffen wurden im neuen Solothurner Polizeigesetz zudem gesetzliche Grundlage für Observationen zur Verhinderung von Straftaten. In einem ähnlichen Zusammenhang stehen neue Bestimmungen über den Einsatz von Bild- und Tonaufzeichnungen bei Veranstaltungen zur Beweissicherung. Erlaubt ist weiterhin die präventive verdeckte Ermittlung.
Der Kantonsrat verankerte zudem eine neue Rechtsgrundlage für den Umgang mit häuslicher Gewalt. Die Kompetenz der Polizei wurde gestärkt. So wurde die zulässige Geltungsdauer des Rückkehrverbots von bisher 10 auf maximal 14 Tage verlängert.
Im Weiteren wird der gerichtliche Rechtsschutz gestärkt. Jede Person, welcher die Freiheit gestützt auf das Kantonspolizeigesetz entzogen wurde, kann die Überprüfung der Rechtmässigkeit der Haft durch den Haftrichter beantragen.
Die Solothurner Polizei erhält zudem neue klare Regelungen zur Überwachung des Verkaufs von alkoholischen Getränken an Jugendliche. Damit wird eine rechtliche Grundlage für Testkäufe geschaffen. Verkaufsbetriebe sollen bei Missbrauch härtere Sanktionen in Form von Bussen erhalten.