Nur Techniker angeklagt wegen Spanair-Absturzes

Wegen des Absturzes einer Spanair-Maschine in Madrid vor gut drei Jahren müssen sich nur zwei Wartungstechniker vor Gericht verantworten. Dies geht aus dem Bericht hervor, den der zuständige Untersuchungsrichter Juan Javier Pérez nach Abschluss seiner Ermittlungen erstellte.

An der Unfallstelle werden Wrackteile geborgen (Archiv) (Bild: sda)

Wegen des Absturzes einer Spanair-Maschine in Madrid vor gut drei Jahren müssen sich nur zwei Wartungstechniker vor Gericht verantworten. Dies geht aus dem Bericht hervor, den der zuständige Untersuchungsrichter Juan Javier Pérez nach Abschluss seiner Ermittlungen erstellte.

Das Verfahren gegen drei führende Spanair-Mitarbeiter stellte der Richter ein, wie die spanische Nachrichtenagentur EFE am Montag berichtete.

Bei dem Unglück auf dem Madrider Flughafen Barajas im August 2008 war eine Maschine vom Typ MD-82 der spanischen Fluggesellschaft Spanair unmittelbar nach dem Start abgestürzt. 154 Menschen starben, 18 Insassen überlebten.

Der Richter legte den Wartungstechnikern zur Last, die Unglücksmaschine trotz eines technischen Defekts für den Start freigegeben zu haben.

„Wenn das Flugzeug nicht in unzulässiger Weise abgefertigt worden wäre, hätte sich das Unglück nicht ereignet“, heisst es in dem Bericht. Pérez legt den Technikern fahrlässige Tötung in 154 und fahrlässige Körperverletzung in 18 Fällen zur Last.

Piloten mitverantwortlich

Der Jurist machte die Piloten, die bei dem Absturz ums Leben kamen, für das Unglück mitverantwortlich. Die Cockpit-Besatzung habe sich „unbeholfen und fahrlässig“ verhalten. Die Piloten hatten es versäumt, die Vorflügel und Klappen auszufahren, die der Maschine beim Start Auftrieb geben sollten.

Die Alarmanlage, die das Cockpit auf die falsche Position der Klappen aufmerksam machen sollte, funktionierte nicht. Dies könnte nach Medienberichten damit zu tun gehabt haben, dass die Techniker eine Temperatursonde abgeschaltet hatten. Der Richter betonte, die Ursache für den Ausfall der Alarmanlage lasse sich nicht exakt feststellen.

Die Piloten hatten vor dem Start die Überhitzung eines Temperaturfühlers gemeldet. Die Spanair-Techniker schalteten die Sonde ab und gaben das Flugzeug zum Start frei. Damit verstiessen sie nach Ansicht des Richters gegen die Vorschriften im Handbuch der Maschine.

Protest von Opfer-Angehörige

Die Entscheidung des Juristen, das Verfahren gegen drei Spanair-Verantwortliche einzustellen, stiess bei den Angehörigen der Opfer auf Protest. Damit werde den Fluggesellschaften signalisiert, dass sie tun und lassen könnten, was sie wollten, sagte der Vorsitzende eines Opferverbandes.

Mit den Technikern würden die Schwächsten vor Gericht gestellt. Wann es zu einem Prozess kommen wird, ist nicht abzusehen. Die Spanair-Maschine sollte von Madrid nach Gran Canaria fliegen.

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