NZZ wegen Verletzung des Arbeitsgesetzes angezeigt

Die Gewerkschaft Syndicom und der Journalistenverband Impressum haben beim Arbeitsinspektorat Anzeige gegen die NZZ AG wegen Verstössen gegen die Arbeitszeiterfassung eingereicht. Nach Tamedia und Ringier ist die NZZ das dritte Medienunternehmen, das angezeigt wurde.

Die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) auf dem ipad (Archiv) (Bild: sda)

Die Gewerkschaft Syndicom und der Journalistenverband Impressum haben beim Arbeitsinspektorat Anzeige gegen die NZZ AG wegen Verstössen gegen die Arbeitszeiterfassung eingereicht. Nach Tamedia und Ringier ist die NZZ das dritte Medienunternehmen, das angezeigt wurde.

In einer gemeinsamen Mitteilung vom Dienstag werfen Syndicom und Impressum der NZZ-Mediengruppe vor, das Arbeitsgesetz zu vernachlässigen. Zudem werde der gesetzlich vorgeschriebene Gesundheitsschutz gegenüber den Journalistinnen und Journalisten vernachlässigt.

Den Redaktionsmitarbeitenden würden regelmässig Aufgaben übertragen, die innerhalb der regulären Arbeitszeit nicht erledigt werden könnten. Da die Arbeitszeit nicht korrekt erfasst werde, werde eine geregelte Kompensation aber oft verunmöglicht. «Die Überarbeitung gefährdet die Gesundheit der Mitarbeitenden», heisst es in der Mitteilung.

Mit der Anzeige wollen die beiden Journalistenorganisationen dem Arbeitnehmerschutz auf den Redaktionen der NZZ-Mediengruppe «nachhaltige Beachtung verschaffen», wie sie in einem Offenen Brief an NZZ-Chef Veit Dengler schreiben.

Festhalten am GAV

Sie würden die Probleme lieber auf sozialpartnerschaftlichem Weg angehen, betonen Syndicom und Impressum. Trotz «jahrelanger Bemühungen und etlicher konstruktiver Vorschläge» seitens der Journalistinnen und Journalisten seien bisher aber weder die einzelnen Deutschschweizer Medienunternehmen noch der Verband Schweizer Medien bereit gewesen, wieder einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) abzuschliessen.

Impressum und Syndicom beteuerten, sie seien nach wie vor bereit, mit der NZZ-Mediengruppe oder mit einzelnen Betrieben Lösungen in Form von Betriebs-GAV angepasste auszuhandeln. Sozialpartnerschaftlich vereinbarte Mindestarbeitsbedingungen entsprächen einer bewährten schweizerischen Tradition.

Paritätische Institutionen, wie sie in GAV vorgesehen sind, können nach Ansicht der Arbeitnehmervertreter Problemen vorbeugen und Konflikte entschärfen, bevor die Situationen eskalieren.

Veit Dengler wird deshalb aufgefordert, «möglichst rasch und nachhaltig ein partnerschaftliches Verhältnis aufzubauen». Zudem hoffen die Journalistenorganisationen, dass Dengler sich innerhalb des Verlegerverbandes für neue GAV-Verhandlungen einsetzt.

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