Das Zürcher Obergericht hat einen Zwischenentscheid im Fall Rudolf Elmer getroffen: Drei CDs mit Daten von Bankkunden, die der ehemalige Julius-Bär-Banker den Steuerbehörden und der Wirtschaftszeitung «Cash» zugestellt haben soll, dürfen von der Staatsanwaltschaft entsiegelt und ausgewertet werden.
Gegen den Willen der Bank Julius Bär hat das Zürcher Obergericht entschieden, dass die Bankkunden-CDs im Fall Elmer entsiegelt werden dürfen. Der Leiter der zuständigen Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland, Rolf Jäger, bestätigte auf Anfrage der sda eine entsprechende Meldung der «NZZ» vom Freitag. Gegen den jüngsten Gerichtsentscheid kann dem Bericht zufolge noch bis Ende Mai Beschwerde eingelegt werden.
Elmer, ehemaliger Geschäftsleiter der Julius-Bär-Filiale auf den Cayman Islands, hatte geheime Kundendaten an Steuerbehörden und die Enthüllungsplattform Wikileaks weitergegeben. Das Zürcher Obergericht hatte im November die gesamte Anklage zurück an den Staatsanwalt geschickt.
Das Gericht will geklärt haben, um was für Daten eigentlich gestritten wird, denn offenbar weiss das ausser Elmer und der Bank Julius Bär niemand. Für das Urteil werde es ausschlaggebend sein, ob es sich bei den Daten um «reine» Cayman-Daten handle oder um solche aus der Schweiz, bei denen das Bankgeheimnis zur Anwendung komme, sagte der Gerichtspräsident damals.
Elmer selbst streitet ab, sich der Bankgeheimnisverletzung schuldig gemacht zu haben. Die Daten würden vom Steuerparadies Cayman Islands stammen und damit nicht Schweizer Recht unterstehen.
Weiteres Gesuch hängig
Elmer sieht sich als Whistleblower, weil er kantonalen und eidgenössischen Steuerbehörden mehrmals Bankkundendaten zuspielte – in der Hoffnung, dass die Kontoinhaber als Steuerbetrüger bestraft würden. Die Daten wurden jedoch nicht verwertet. Gemäss Elmer sind der Schweiz so rund 100 Millionen Franken Steuergelder entgangen.
Im erstinstanzlichen Urteil des Bezirksgerichtes Zürich war Elmer in einer Mehrheit der Anklagepunkte schuldig gesprochen worden. Sowohl Elmer als auch die Staatsanwaltschaft hatten das Urteil weitergezogen.
Gegen Elmer läuft ein weiteres Strafverfahren, das die Vorgänge rund um Wikileaks betrifft. Dort ist derzeit ein Gesuch um Entsiegelung hängig, wie die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich am Freitag auf Anfrage bestätigte.