Der Amokfahrer, der am 1. Mai 2008 in Zürich drei Passanten überfahren hat, ist am Freitag erneut verurteilt worden. Weil er der Polizei eine wilde Verfolgungsjagd geliefert hatte, wurde er vom Zürcher Obergericht zu 30 Monaten Freiheitsentzug verurteilt.
Das Amateur-Video vom 1. Mai 2008 schockierte die ganze Schweiz. Der Film zeigte, wie ein weisser Personenwagen bei der Langstrasse in eine Menschenmenge hineinfuhr und gleich drei Passanten überrollte. Eines der Opfer wurde über 78 Meter weit unter dem Wagen mitgeschleift und erlitt lebensgefährliche Verletzungen.
Zwei Jahre später wurde der Amokfahrer vom Zürcher Geschworenengericht wegen mehrfachen Tötungsversuchs, Gefährdung des Lebens und weiteren Delikten zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren verurteilt. Da er den Fall an die nächste Instanz weiterzog, ist der Entscheid der Geschworenen bis heute noch nicht rechtskräftig.
Rückfall am Tag der Arbeit
Dennoch sitzt der 34-Jährige seit dem 1. Mai des vergangenen Jahres wieder im Gefängnis. Erneut am Tag der Arbeit hatte er das Fahrzeug seines Vaters entwendet und war damit betrunken und bekifft nach Zürich gefahren. Dort fiel er einer Polizeipatrouille auf, weil er ausgangs des Schöneichtunnels rechts überholte.
Es folgte eine wilde Verfolgungsjagd, wobei der Blaufahrer diverse Automobilisten mit rund 150 km/h rechts überholte und mehrere Sicherheitslinien überfuhr. Bei Brüttisellen verliess er die Autobahn und missachtete wiederholt ein Rotlicht. Die wilde Flucht endete mit einer Kollision mit einem Baum.
Im Januar wurde der Rückfalltäter vom Bezirksgericht Uster wegen schweren Verkehrsdelikten zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt. Gegen dieses Urteil legte die Verteidigung Berufung ein. Sie verlangte vor Obergericht nicht nur eine Strafsenkung auf 18 Monate, sondern auch die sofortige Haftentlassung.
Beschuldigter bleibt in Haft
Das Obergericht taxierte das Verschulden des Angeklagten als schwer und bestätigte die von der Vorinstanz ausgefällte Strafe. Zudem schoben die Oberrichter formell den Strafvollzug zugunsten einer ambulanten Psychotherapie auf.
Der Verurteilte bleibt jedoch im Gefängnis. Mit Blick auf eine möglicherweise lange Freiheitsstrafe könne er nicht auf freien Fuss gesetzt werden, hielt das Obergericht fest.