Obergrenze für Banker-Boni in der EU wird definitiv eingeführt

Top-Banker in Europa müssen in Zukunft auf extrem hohe Sonderzahlungen verzichten. Das EU-Parlament hat am Dienstag einem umfassenden Reformpaket zugestimmt, das unter anderem eine Deckelung der Banker-Boni und neue Kapitalisierungsregeln enthält.

Das EU-Parlament in Strassburg (Archiv) (Bild: sda)

Top-Banker in Europa müssen in Zukunft auf extrem hohe Sonderzahlungen verzichten. Das EU-Parlament hat am Dienstag einem umfassenden Reformpaket zugestimmt, das unter anderem eine Deckelung der Banker-Boni und neue Kapitalisierungsregeln enthält.

Mit dem nun definitiv verabschiedeten Reformpaket soll der Bankensektor stabilisiert und gestärkt werden. Die neuen Regeln sollen im Januar 2014 in Kraft treten.

Die neuen Regelungen sehen vor, dass die Boni nicht mehr höher sein können als der Grundlohn. Eine absolute Obergrenze für die Gehälter ist allerdings nicht vorgesehen. Die Banken werden nach dem Parlamentsbeschluss nun zudem verpflichtet, gemäss der Bankenrichtlinie Basel III mehr Eigenkapital bereitzuhalten, um besser gegen Krisen gewappnet zu sein.

Das EU-Parlament beschloss die Bankenregulierung mit einer überwältigenden Mehrheit von 608 gegen 33 Stimmen. Die EU-Finanzminister hatten dem Kompromiss schon bei ihrem Treffen Anfang März weitestgehend zugestimmt, lediglich Grossbritannien hatte noch eine Blockade versucht.

Othmar Karas, der Vizepräsident und Chefverhandler des EU-Parlaments, erklärte, es habe sich gezeigt, dass gerade bei der Bekämpfung der Krise und der Stabilisierung der Finanzmärkte an einem Strang gezogen werde. «Wir müssen diesen Schwung der gelungenen Bankenregulierung jetzt mitnehmen zur Verwirklichung der Bankenunion und in weiterer Folge der Fiskalunion sowie beim Kampf gegen Steueroasen und das Schattenbankensystem», so Karas.

Die Vorschriften betreffen nach früheren Angaben von EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier 8200 Banken. An die Boni-Obergrenze müssen sich nicht nur alle Banken, die in der EU ihren Sitz haben, sondern auch jene, die in der EU tätig sind – also auch solche aus Drittstaaten wie der Schweiz.

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