Oberstaatsanwalt stoppt Veröffentlichung von Briefen Prinz Charles

Der britische Generalstaatsanwalt Dominic Grieve hat am Dienstag die Veröffentlichung von Briefen von Thronfolger Prinz Charles an mehrere Minister verwehrt. Die Tageszeitung „Guardian“ hatte Anspruch auf Einblick in die Dokumente erhoben. Sie will das Urteil nicht akzeptieren.

Vom Generalstaatsanwalt geschützt: Prinz Charles (Archiv) (Bild: sda)

Der britische Generalstaatsanwalt Dominic Grieve hat am Dienstag die Veröffentlichung von Briefen von Thronfolger Prinz Charles an mehrere Minister verwehrt. Die Tageszeitung „Guardian“ hatte Anspruch auf Einblick in die Dokumente erhoben. Sie will das Urteil nicht akzeptieren.

Grieve erklärte, die Veröffentlichung dieser Briefe aus den Jahren 2004 und 2005 berührten den Grundsatz, dass Mitglieder der Königsfamilie in politischen Dingen neutral sein sollten. Grieves hob eine anderslautende Entscheidung eines Richtergremiums auf, das einem Journalisten der Tageszeitung „Guardian“ im September bestätigt hatte, die Veröffentlichung sei durch die Grundfreiheiten gedeckt.

Grieves erklärte, die Vertraulichkeit zwischen dem Prinzen und der Regierung müsse gewahrt bleiben, damit Prinz Charles sich auf seine kommenden Aufgaben vorbereiten könne. Hierzu gehöre auch die Kommunikation mit Ministern.

Der „Guardian“ kündigte an, gegen die Entscheidung des Staatsanwalts vor das Oberste Gericht ziehen zu wollen. Die Öffentlichkeit habe ein Recht zu erfahren, wenn die Regierung durch die „Lobby-Arbeit“ des Prinzen „exzessiv beeinflusst“ werde, sagte eine Sprecherin der Zeitung.

Nach Informationen der britischen Nachrichtenagentur Press Association geht es um Briefe an insgesamt sieben Minister, in denen Prinz Charles für karitative Organisationen und Vorschläge geworben haben soll. Die Royals dürfen sich nicht in das Geschäft der gewählten Regierung einmischen.

Prinz Charles fiel allerdings in der Vergangenheit schon mehrfach mit starken Meinungsäusserungen auf, insbesondere in den Bereichen Umwelt und Architektur.

Nächster Artikel