Der Oberste Gerichtshof Österreichs hat ein Urteil aufgehoben, das Katzenhalter verpflichtet hätte, ein Streunen ihrer Tiere auf dem Grund der Nachbarn zu verhindern.
In einem aufsehenerregenden Urteil hatte das Landesgericht Innsbruck im Frühjahr einem Mann recht gegeben, der sich über die Katzen des Nachbarn in seinem Garten beschwert hatte.
In einer Mitteilung am Mittwoch verwies der Oberste Gerichtshof aber darauf, dass man Katzen nach tierschutzrechtlichen Regeln nicht längerfristig anbinden dürfe und somit Grenzüberschreitungen der Tiere nicht zu verhindern seien.