Drei Tage, nachdem die ersten Asylbewerber in das temporäre Bundeszentrum in Alpnach OW eingezogen sind, hat am Freitag der Obwaldner Regierungsrat das Vorgehen der Bundesbehörden in der Vorbereitungsphase kritisiert. Diese seien nicht sensibel genug vorgegangen.
Er sei über die nachträglichen Änderungen der Vereinbarung des Bundesamtes für Migration mit der Gemeinde Alpnach «ungehalten» teilte der Regierungsrat mit. Die Anpassungen seien für die Kantons- und Gemeindebehörden und vor allem für die Bevölkerung nicht nachvollziehbar.
Der Regierungsrat drückte der zuständigen Bundesrätin Simonetta Sommaruga in einem Schreiben «sein Unverständnis» aus. Er zeigt sich gemäss Mitteilung «überrascht über die mangelnde Sensibilität» der Bundesbehörden. Die «Änderungen der Spielregeln während des Spiels» seien «sehr schädlich» für das Vertrauensverhältnis zwischen der Bevölkerung und den Behörden.
Das Bundesamt für Migration hatte die Vereinbarung mit der Gemeinde Alpnach wenige Tage vor der Eröffnung präzisiert. Zuvor hatte Sommaruga anlässlich der Diskussionen um ein Badi-Verbot für Asylsuchende in Bremgarten AG klargestellt, dass präventive Betretungsverbote nicht zulässig seien.
Gemäss einer Vereinbarung zwischen dem Bund und der Gemeinde Alpnach dürfen Asylsuchende Schul- und Sportanlagen werktags zwischen 7 und 18 Uhr «aus organisatorischen Gründen» nur nach Absprache mit den Gemeindebehörden nutzen. In einem früheren Entwurf der Vereinbarung hiess es, dass die Asylbewerber unter anderem das Wohnquartier Hostettli, Waldgebiete oberhalb der Brünigstrasse und das Areal des Alterszentrums nicht betreten dürften.
Die Privatgrundstücke seien in einer ersten Version lediglich «pro memoria» aufgeführt gewesen, um sicherzustellen, dass diesen Zonen im Sicherheitskonzept genügend Beachtung geschenkt werde, erklärte das BFM bei der Eröffnung. Dies sei aber auch ohne Erwähnung in der Vereinbarung gewährleistet.
Die Asylunterkunft in Alpnach befindet sich in einer Truppenunterkunft. Es können dort bis zu 100 Personen wohnen. Der Betrieb des Bundeszentrums ist auf sechs Monate beschränkt.