„Odyssee im Weltraum“ nicht als Beweis im Apple-Samsung-Prozess

Die Raumfahrer aus dem Filmklassiker „2001 – Odyssee im Weltraum“ sind Samsung im Patentprozess gegen Apple keine Hilfe. Das Gericht wies das unterhaltsame Beweismittel in der Nacht zum Freitag endgültig ab.

Der Kubrick-Filmklassiker "Odyssee im Weltraum" wird nicht im Apple-Samsung-Prozess gezeigt (Archiv) (Bild: sda)

Die Raumfahrer aus dem Filmklassiker „2001 – Odyssee im Weltraum“ sind Samsung im Patentprozess gegen Apple keine Hilfe. Das Gericht wies das unterhaltsame Beweismittel in der Nacht zum Freitag endgültig ab.

Die Samsung-Anwälte wollten im kalifornischen Patentprozess den Science-Fiction-Film als Beweismittel einsetzen. Der südkoreanische Konzern baute dabei auf eine Szene in dem über 40-jährigen Streifen, in der die Raumfahrer einem Tablet-Computer ähnliche Geräte nutzen.

Damit wollte Samsung das Argument belegen, dass Apple mit dem Design seines iPad nichts Neues erfunden habe und daher dessen Aussehen auch nicht schützen könne. Der Film von Stanley Kubrik, 1968 mit dem Originaltitel „2001: A Space Odyssey“ erschienen, wurde vom Gericht als Beweismittel jedoch abgewiesen.

Samsung habe den Film nicht ordnungsgemäss eingebracht, begründete das Gericht die Ablehnung. Richterin Lucy Koh lehnte auch einen Protest Samsungs gegen diese Entscheidung endgültig ab.

Auch die These, Apple habe sich bei der Entwicklung des iPhone von Design-Ideen des japanischen Konkurrenten Sony inspirieren lassen, wird Samsung vor den Geschworenen nicht ausführlich präsentieren können – die Beweismittel dazu seien zu spät eingereicht worden.

Prototypen von Knight/Ridder

Dagegen darf Samsung sein Argument mit einem Tablet-Prototypen des Medienkonzerns Knight/Ridder aus dem Jahr 1994 und einem Toshiba-Computer untermauern. Die beiden Geräte führte Samsung bereits in Verfahren in Europa ins Feld. In Deutschland machten sie wenig Eindruck auf das Düsseldorfer Landgericht, in den Niederlanden verhinderten sie hingegen einen Verkaufsstopp für ein Samsung-Tablet.

Knight/Ridder hatte Anfang der 90er Jahre mit Prototypen für eine elektronische Zeitung experimentiert. Samsung verwies besonders darauf, dass das Medienunternehmen und Apple damals benachbarte Büros gehabt hätten.

Nicht zugelassene Bilder veröffentlicht

Die Samsung-Seite hatte sich bereits mit Richterin Koh eine heftige Auseinandersetzung um Beweismittel geliefert. Nachdem sich die Juristin sich zu Beginn der Verhandlung weigerte, Bilder eines Samsung-Prototypen auf dem Jahr 2006 zuzulassen, gingen die Anwälte der Südkoreaner damit an die Medien.

Apple beantragte darauf, zur Strafe die Verletzung des iPhone-Designpatents durch Samsung per Richterbeschluss festzustellen. Ein Entscheid von Koh dazu steht noch aus.

Apple und Samsung werfen sich gegenseitig Ideenklau bei ihren Smartphones und Tablet-Computern vor. Apple hatte den Streit losgetreten und fordert im Prozess über 2,5 Milliarden Dollar Schadenersatz.

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