Das Ende des Schweizer Bankgeheimnisses rückt einen Schritt näher: Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat einen globalen Standard für den automatischen Informationsaustausch von Bankkunden-Daten (AIA) vorgelegt.
Ziel des globalen Standard sei es, die Massnahmen gegen Steuerflucht und Steuervermeidung zu verstärken und das internationale Steuersystem fairer und gerechter zu machen, schreibt die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in einer Mitteilung.
Erreicht werden soll dies dadurch, dass Länder von Banken und anderen Finanzdienstleistern Finanzinformationen über deren Kunden erhalten und diese automatisch mit anderen Ländern austauschen. Der globale Standard legt unter anderem fest, welche Finanzdienstleister darunter fallen, welche Sorgfaltspflichten diese erfüllen müssen, welche Steuerpflichtigen erfasst werden und welche Informationen ausgetauscht werden müssen.
Ausgewiesen werden müssen demnach sämtliche Kapitalgewinne, Kontostände und Verkaufserlöse. Unter den Standard fallen auch nicht nur Banken, sondern auch Vermögensverwalter sowie gewisse kollektive Anlageinstrumente und Versicherungen.
Gurría: Neue Spielregeln
Die Spielregeln würden mit dem neuen Standard von Grund auf geändert, lässt sich OECD-Generalsekretär Angel Gurría in der Mitteilung zitieren. Die Globalisierung des internationalen Finanzsystems habe es gewissen Leuten immer einfacher gemacht, ihr Geld im Ausland anzulegen. Der neue Standard bringe die Regierungen im Kampf gegen Steuerflucht wieder auf Augenhöhe.
Laut OECD lehnt sich der Standard an Entwicklungen in der EU zum automatischen Informationsaustausch und zur Geldwäscherei-Bekämpfung an. Hervorgehoben wird auch die beschleunigende Wirkung, die die Einführung des US-Steuergesetzes FATCA auf die Entwicklung des Standards hatte.
Den Standard hat die OECD zusammen mit den G-20-Staaten ausgearbeitet. Offiziell vorgestellt werden soll er am G-20-Ministertreffen in Sydney von kommender Woche. Die technischen Anwendungsrichtlinien könnten dann im Sommer vorliegen, anschliessend wird der OECD-Rat entscheiden.
Sobald der Rat den Standard genehmigt hat, beginnt die Umsetzung in den Mitgliedstaaten. Der Bundesrat hat bisher stets betont hat, er wolle den AIA erst einführen, wenn die anderen wichtigen Finanzplätze den Standard anerkannt und umgesetzt hätten.
Zur Umsetzung werde sich der Bundesrat äussern, wenn der Standard global sei, bekräftigte das Staatssekretariat für Internationale Finanzfragen (SIF) in einer Stellungnahme vom Donnerstag.
Schweizer Forderungen berücksichtigt
An der Ausarbeitung des Standards im OECD-Steuerkomitee hat sich die Schweiz aktiv beteiligt. Gemäss SIF hat sie dabei ihre Forderungen gemäss den Vorgaben des Bundesrates einbringen können.
So enthält der Standard das Spezialitätsprinzip; die übermittelten Informationen dienen ausschliesslich dem von den beiden Vertragsparteien vereinbarten Zweck. Gemäss den Angaben SIF sieht er Vertraulichkeit und Datenschutz, basiert auf der Reziprozität und verlangt die Identifikation der wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen, auch von Trusts und Stiftungen.
Die für die Schweiz wichtigen Prinzipien seien damit im Standard enthalten, sagte SIF-Sprecher Mario Tuor der Nachrichtenagentur sda. Entscheidend werde aber der Musterkommentar mit den Details sowie die Umsetzung sein. «Wir sind auf gutem Weg, aber bei den weiteren Arbeiten werden wir sehr genau hinschauen müssen», sagte Tuor.
Der AIA gilt nicht rückwirkend, sondern betrifft nur jene Konten, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens existieren. Der Bundesrat bemühe sich aber weiterhin um Lösungen für die Regularisierung unversteuerter Vermögen aus der Vergangenheit, schreibt das SIF in seiner Stellungnahme.