Der Bundesrat hat am Mittwoch eine europapolitische Standortbestimmung vorgenommen. Es war nicht die erste Klausursitzung, die er der Weiterentwicklung des Verhältnisses zur EU widmete. Ob nach den eidgenössischen Wahlen Schwung in das blockierte Dossier kommt, ist ungewiss.
Unvereinbar sind nämlich weniger die Haltungen der Parteien in der Schweiz als die Positionen der Schweiz und der EU. Für Mitgliedstaaten und EU-Kommission stösst der bilaterale Weg an seine Grenzen. Sie verlangen, dass die Schweiz neues EU-Recht weitgehend automatisch übernimmt.
Zudem bestehen sie auf einer Lösung für einen unabhängigen Kontroll- und Gerichtsbarkeitsmechanismus. Vorher wollen sie keine neuen Abkommen mit der Schweiz verhandeln.
Der Bundesrat möchte neue Abkommen und die institutionellen Fragen als Paket verhandeln. Zudem hat er schon mehrfach betont, dass eine automatische Übernahme von EU-Recht für ihn nicht in Frage kommt. „Wir geben unsere Souveränität nicht an Brüssel ab“, sagte Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey wiederholt.
Diskussion über Gutachten
Am Mittwoch fällte der Bundesrat keinerlei Entscheide, wie Bundesratssprecher André Simonazzi vor den Medien sagte. Er habe sich vor allem über den Stand der Dinge in den verschiedenen Dossiers informieren lassen.
Ferner diskutierte der Bundesrat darüber, ob die beiden externen Gutachten zu den institutionellen Fragen veröffentlicht werden sollen oder nicht. Den Entscheid will die Bundeskanzlei bekannt geben, wenn die Gutachter informiert sind. Der Inhalt der Gutachten ist bereits in den Medien thematisiert worden.
Weitere Angaben zur Europadiskussion machte Simonazzi nicht. Auch Fragen nach dem Zeitplan konnte er nicht beantworten. Die EU hatte signalisiert, dass sie nach den Wahlen von der Schweiz Vorschläge erwartet.