Ombudsleute für Radio und Fernsehen wiedergewählt

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat die Ombudsleute, die ihr unterstellt sind, für vier weitere Jahre wiedergewählt. Diese Ombudsleute schlichten Konflikte bei und mit privaten Radio- und Fernsehstationen.

Die Ombudsstelle prüft Beschwerden (Symbolbild) (Bild: sda)

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat die Ombudsleute, die ihr unterstellt sind, für vier weitere Jahre wiedergewählt. Diese Ombudsleute schlichten Konflikte bei und mit privaten Radio- und Fernsehstationen.

Die Ombudsleute sind sprachregional organisiert. Für die deutschschweizerische und rätoromanische Sprachregion amtet Guglielmo Bruni weiterhin als Ombudsmann. Sein Stellvertreter bleibt Oliver Sidler. Die französischsprachige Ombudsstelle hält Denis Sulliger, die italienischsprachige Gianpiero Raveglia.

Wie die UBI am Montag mitteilte, behandeln die Ombudsstellen Beanstandungen. Innert 20 Tagen nach Ausstrahlung kann jedermann eine Sendung beanstanden, wobei sich der Einwand auf den Inhalt beziehen muss. Eine Beschwerde ist auch wegen verweigertem Zugang zu einem Programm möglich.

Die Ombudsstelle prüft den Fall und vermittelt zwischen den Beteiligten. Ein Bericht geht spätestens 40 Tage nach Erhalt der Beanstandung an die Beteiligten. Auf der Stufe der Ombudsstelle können rund 90 Prozent der jährlich 200 Beanstandungen erledigt werden, so dass es gar nicht zu einer Beschwerde bei der UBI kommt.

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission aus neun nebenamtlichen Mitgliedern. Präsident ist Roger Blum. Für die SRG-Medien gibt es eigene Ombudsleute. Für die Deutschschweizer SRG ist dies Achille Casanova, der ehemalige Bundesratssprecher.

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