Zivilprozess um Mitholz-Tunnel endet mit Vergleich

Das juristische Tauziehen um die Schäden am Lawinenschutztunnel von Mitholz endet mit einem Vergleich. Der Kanton Bern erhält von den Verantwortlichen 16 Millionen Franken.

Der Mitholztunnel war 2002 eröffnet worden (Archiv) (Bild: sda)

Das juristische Tauziehen um die Schäden am Lawinenschutztunnel von Mitholz endet mit einem Vergleich. Der Kanton Bern erhält von den Verantwortlichen 16 Millionen Franken.

Über Details des Vergleichs haben die Parteien Stillschweigen vereinbart, wie die bernische Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion am Montag mitteilte. Der Kompromiss kam mit Hilfe des bernischen Handelsgerichts zustande.

Der 640 Meter lange Lawinenschutztunnel auf der Zufahrtsstrasse nach Kandersteg wurde 2002 in Betrieb genommen. Nur zwei Jahre später musste der Tunnel wegen Einsturzgefahr bereits wieder geschlossen werden. An der Gewölbedecke hatten sich gefährliche Risse gebildet.

Nach Ansicht von Experten kamen mehrere Ursachen in Frage, etwa der teilweise ungünstige Baugrund, aber auch Fehleinschätzungen beim Berechnen des Erddrucks, der von dem auf dem Tunnel aufgeschütteten Material ausgeht. Über dem Tunnel war Ausbruchmaterial aus dem nahen NEAT-Basistunnel aufgeschichtet worden.

Zwischen dem Kanton Bern und den möglicherweise verantwortlichen Firmen entspann sich in der Folge eine zähe juristische Auseinandersetzung.

Nach umfangreichen Abklärungen entschied sich der Kanton Bern schliesslich 2006 für die Sanierung des maroden Bauwerks. Diese kostete mit 21,5 Mio. Franken sogar noch etwas mehr als der seinerzeitige Bau des Tunnels mit 19 Mio. Franken. Im Jahr 2009 ging der sanierte Lawinenschutztunnel wieder in Betrieb.

Doch das Pech haftete dem Mitholztunnel an: Im vergangenen Herbst flutete die Kander bei einem Hochwasser das Bauwerk und riss praktisch den gesamten Strassenbelag mit. Immerhin blieb das Tunnelgewölbe intakt.

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