Auch für Satire über Christen gibt es Grenzen: SRG-Ombudsman Achille Casanova hat Beschwerden gegen eine Folge der Sendung Giacobbo/Müller gutgeheissen, in der sich die beiden Komiker über das Abendmahl lächerlich gemacht hatten.
Zwar sei der Rahmen für satirische Sendungen sehr weit gesteckt, schreibt Casanova in seiner Antwort auf die Beschwerde einer Zuschauerin. Diese hatte sich als eine von 75 Personen an den Ombudsman gewandt, weil Viktor Giacobbo und Mike Müller mit ihren Aussagen ihre religiösen Gefühle als praktizierende Katholikin verletzt hätten.
Unzulässig seien jedoch Inhalte, welche «zentrale Glaubensinhalte in erheblicher Weise» berührten, heisst es in Casanovas Schreiben weiter, das die SRG am Dienstag in ihrem Newsletter veröffentlichte. Dazu gehöre auch das Abendmahl. Dieses geniesse damit einen privilegierten Schutz.
In ihrer Sendung vom 14. Februar hätten Giacobbo und Müller die Eucharistie nicht nur ins Lächerliche gezogen, sondern «mit ihrer despektierlichen und beleidigenden Darstellung» zentrale christliche Glaubensinhalte berührt. Damit hätten sie «programmrechtlich gebotenen Schutz von religiösen Gefühlen» verletzt. Die Beschwerde sei damit berechtigt, folgert Casanova.
SRF-Comedy-Chef verteidigt Sendung
Giacobbo hatte in der Sendung im Zusammenhang mit Plänen zur Abschaffung des Tanzverbots im Kanton Aargau angedeutet, er finde das Essen der Hostie «respektlos dem Herrgott gegenüber». Und Müller hatte geantwortet, er als atheistischer Fleischfresser finde, die einen könnten tanzen so lange sie wollten und die anderen könnten «ihr vegetarisches Zeug in der Messe essen und dabei ihre fleischlichen Gelüste entwickeln».
Für den SRF-Bereichsleiter Comedy und Quiz, Rolf Tschäppät, haben die beiden damit lediglich «bissige Statements zu bestehenden Gegebenheiten abgegeben». Gemäss der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) dürften sich satirische Sendungen auch über Religionen lustig machen, solange zentrale Glaubensinhalte nicht erheblich berührt würden.
Die Äusserungen der beiden Moderatoren bewegten sich zwar im Grenzbereich des Erlaubten, schreibt Tschäppät gemäss SRF weiter. Er könne auch die Betroffenheit der Beschwerdeführer nachvollziehen und möchte sein Bedauern aussprechen, „dass offensichtlich religiöse Gefühle von Zuschauern verletzt wurden. Doch er sei der Meinung, dass keine geltende Rechtsprechung verletzt worden sei.