Ehemalige Verdingkinder und andere Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen erhalten vom Bund einen Solidaritätsbeitrag. Nach dem Nationalrat sprach sich am Donnerstag auch der Ständerat für den bundesrätlichen Gegenvorschlag zur Wiedergutmachungsinitiative aus.
Der Ständerat hiess die Gesetzesvorlage des Bundesrates mit 36 zu 1 Stimme gut. Damit stehen für Zahlungen an die gemäss Schätzung des Bundes 12’000 bis 15’000 anspruchsberechtigten Opfer 300 Millionen Franken zur Verfügung, die auf Gesuch hin ausbezahlt werden.
Ein Nichteintretensantrag von Werner Hösli (SVP/GL), der es bevorzugt hätte, das Volk über die Initiative abstimmen zu lassen, fand keine Unterstützer. Denn auch Höslis Fraktionskollegen stellten sich hinter den indirekten Gegenvorschlag.
Anerkennung von Unrecht
Das Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG) enthält aber mehr als finanzielle Unterstützung: Es anerkannt, dass den Opfern fürsorgerischen Zwangsmassnahmen Unrecht angetan worden ist, «das sich auf ihr ganzes Leben ausgewirkt hat».
Akten sollen aufbewahrt werden, und Betroffene sollen Einsicht erhalten in die Dokumente. Auch muss der Bundesrat für eine umfassende wissenschaftliche Aufarbeitung der Zwangsmassnahmen sorgen. Die Kantone müssen für die Opfer Anlauf- und Beratungsstellen einrichten.
1981 ist das Stichjahr: Das Gesetz gilt für Massnahmen, die davor vollzogen worden sind, sowie Massnahmen, die vor 1981 veranlasst, aber erst danach vollzogen worden sind. Als Opfer gilt, wer seelische und körperliche Gewalt oder sexuellen Missbrauch erlitten hat oder für keinen oder einen schlechten Lohn arbeiten musste.
Opfer ist aber auch, wer sein Kind unter Zwang hat weggeben müssen, eine Abtreibung vornehmen oder sich hat sterilisieren lassen müssen. Und Opfer ist, wer in seiner körperlichen und sozialen Entwicklung gezielt behindert oder sozial stigmatisiert worden ist. Auch Versuche mit Medikamenten werden aufgeführt.
Schnellere Hilfe mit Gesetz
Diskussionslos Nein sagte der Ständerat zur Volksinitiative «Wiedergutmachung für Verdingkinder und Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen». Diese hätte einen Fonds von 500 Millionen Franken für die Opfer verlangt, und die einzelnen Beiträge hätten sich nach dem erlittenen Unrecht gerichtet.
Wie der Bundesrat war aber auch das Parlament der Ansicht, dass auf dem Gesetzesweg die Wiedergutmachung schneller geleistet werden könne. Das sei wichtig angesichts des hohen Alters vieler Opfer.
Sollte der Gegenvorschlag des Bundesrates von beiden Räten in der Schlussabstimmung angenommen werden, wollen die Initianten ihr Begehren zurückziehen. Das kündigte Joachim Eder (FDP/ZG) als Mitglied des Initiativkomitees im Rat an. Das Komitee unterstütze den Gegenvorschlag, weil die Opfer so schneller Hilfe erhielten.
Das Gesetz wird drei Monate nach dem Ende der Referendumsfrist in Kraft treten. Diese wird angesetzt, wenn die Initiative zurückgezogen oder – sollte es doch zu einer Abstimmung kommen – an der Urne gescheitert ist. Laut Justizministerin Simonetta Sommaruga können erste Zahlungen im günstigsten Fall 2017 erfolgen.