Opfer von Gewaltverbrechen sollen im Kanton Solothurn künftig mehr Informationen über Änderungen im Ablauf des Strafvollzugs der jeweiligen Täter erhalten. Dies will die Solothurner Regierung in der Totalrevision des über 20 Jahre alten Justizvollzugsgesetzes festschreiben.
Personen, die von einer Straftat betroffen wurden, sollen künftig auf Antrag über Vollzugslockerungen, Vollzugsunterbrechungen und die Vollzugsentlassung der jeweiligen Täter informiert werden. Diese Informationsrecht soll auch für Angehörige der geschädigten Personen sowie für Personen gelten, die während des Vollzugs von einem Gefangenen bedroht oder belästigt wurden.
Auch auf eidgenössischer Ebene sind derzeit Bemühungen im Gange, dieses Informationsrecht auszubauen. Die nationalrätliche Kommission für Rechtsfragen beantragte, im Strafgesetzbuch und im Jugendstrafrecht eine Regelung zu verankern, die es ermöglicht, den Opfern auf deren Gesuch hin sämtliche für sie wichtigen Informationen zu erteilen, ohne dabei die legitimen Interessen des Verurteilten zu verletzen.
Regeln für Zwangsmassnahmen
Weiter soll im neuen Solothurner Justizvollzugsgesetz auch eine Grundlage für die Anordnung Zwangsernährung und Zwangsmedikation geschaffen werden. Solche Massnahmen dürfen laut Gesetzesentwurf nur angeordnet werden, wenn sie zur Durchführung der therapeutischen Behandlung oder zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib und Leben unumgänglich sind.
Weiter sollen Zwangsmassnahmen nur dann zur Anwendung kommen, wenn freiwillige Massnahmen versagt haben oder nicht zur Verfügung stehen. Die Regierung will festlegen, dass Zwangsmassnahmen nur auf fachärztliche Empfehlung hin angeordnet und unter fachärztlicher Leitung durchgeführt werden.
Der Entwurf für eine Totalrevision des Justizvollzugsgesetzes wurde am Montag in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis zum 12. April, wie die Solothurner Staatskanzlei mitteilte. Im neuen Gesetz soll auch der Austausch von Vollzugsdaten innerhalb der Behörden klarer geregelt werden.