620 Kilogramm Feuerwerk haben Grenzwächter in den Kantonen Zürich, Schaffhausen und Thurgau zwischen Weihnachten und Neujahr sichergestellt. In den meisten Fällen hatten die Besitzer für ihre Raketen und Böller keine Einfuhrbewilligung.
In einigen Fällen sei das Feuerwerk aber auch schlicht gefährlich gewesen, teilte die Grenzwachtregion II am Dienstag mit. Deshalb sei die Einfuhr in die Schweiz grundsätzlich verboten worden.
Die Feuerwerksbesitzer, die den Silvester dann ohne ihr Feuerwerk feiern mussten, werden sich wegen Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz vor der Staatsanwaltschaft verantworten müssen.