Mit der Revision des Pensionskassengesetzes hat der baselstädtische Grosse Rat am Mittwoch den Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat beschlossen. Staatsangestellte sollen zudem künftig mit 65 statt 63 in Rente gehen, und der technische Zinssatz darf gesenkt werden.
Bei der mit 84 gegen 7 Stimmen beschlossenen Revision des Pensionskassengesetzes, die wegen neuem Bundesrecht ansteht, hatte die Basler Regierung beim Leistungsprimat bleiben wollen. Die grossrätliche Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) handelte jedoch einen umfassenden Kompromiss aus, der den Primatwechsel bringt. Diesen hatten kürzlich schon die Kantone Bern und Baselland vollzogen.
Der WAK-Kompromiss verknüpft die Umstellung mit einer paritätischen Sanierungsklausel, der Abfederung einer Minderverzinsung für ältere Versicherte sowie einer gestaffelten Besitzstandregelung auf Kosten des Kantons. Für Finanzdirektorin Eva Herzog ist der Primatwechsel bloss «ein Label»; entscheidend sei jedoch, was konkret drinstehe.
GLP-Grundsatzforderungen chancenlos
Wie in der Kommission standen auch im Plenum fast alle Fraktionen hinter dem Kompromiss. Dieser wurde fast allseits gelobt, weil fast alle gleich unzufrieden seien, wie es die FDP formulierte. In der Debatte wurden die je nach Couleur unterschiedlichen Kröten angeführt, die zu schlucken man für die Kompromisslösung bereit sei.
Einzig die GLP beantragte Rückweisung: Sie forderte wegen Zweifeln an der Nachhaltigkeit eine sofortige Vollkapitalisierung. Das Parlament agiere zu kurzfristig; der «mutlose Kompromiss» bringe mit Garantien des Kantons neue Risiken ohne Preisschild.
Eine sofortige Vollkapitalisierung – wie etwa im Baselbiet – würde auf einen Schlag enorme Kosten bringen und die Schulden erhöhen, was den Spielraum für andere Investitionen arg beschneiden würde, hiess es dagegen mehrfach. Die CVP konterte, auch der Kompromiss bringe die PK bis 2024 auf etwa 99 Prozent einer Vollkapitalisierung.
Nachdem der Rückweisungsantrag der GLP mit 85 gegen 6 Stimmen abgeblitzt war, wurde auch ihr Antrag für eine Vollkapitalisierung mit 89 gegen 6 Stimmen abgelehnt. Auch weitere GLP-Anträge scheiterten deutlich, etwa jener, die mit der Teilkapitalisierung verbundene Staatsgarantie zu streichen.
Eine Milliarde zulasten der Staatskasse
Die Kosten zulasten des Arbeitgebers alias Staatskasse Basel-Stadt von insgesamt einer Milliarde Franken wurden von der Ratsrechten mehrfach als sehr hoher Preis für überfällige Weichenstellungen bezeichnet. Auch für Herzog ist das «viel Geld», aber verkraftbar mit sorgfältiger Priorisierung und Ausgabendisziplin.
400 Millionen fallen 2016 auf einmal an für Besitzstandsregelungen, die restlichen 600 Milllionen tranchenweise bis 2024 für den Verzicht auf das Abbezahlen von Versichertenbeiträgen aus der letzten PK-Sanierung. Die FDP wies auf den im Vergleich zur Privatwirtschaft sehr hohen Arbeitgeberbeitrag hin.
Der Kompromiss belastet den Kanton unter dem Strich rund 400 Mio. Fr. mehr als der ursprüngliche Regierungsvorschlag. Die Mehrkosten entstehen durch den Primatwechsel sowie die Besitzstandkosten, die sowohl für den Primatwechsel wie auch für die Senkung des technischen Zinssatzes vom Arbeitgeber getragen werden.
Pensionskasse gut in Form
Von Links wurde neben dem Primatwechsel auch die Rentenaltererhöhung als hart bezeichnet. Beides sei nur mit den Abfederungen akzeptabel, darunter eine Frühpensionsregelung bei harter Schichtarbeit. Das Grüne Bündnis monierte, dass das Basler Pensionsalter 65 für Frauen über deren AHV-Alter 64 liege; die PK müsse daher mit einem flexiblen Leistungsplan Frauen eine Pension mit 64 ermöglichen.
Die Senkung des technischen Zinssatzes von heute 4 auf 3 Prozent stand derweil weniger im Fokus. Das Bündnis lobte die PK-Performance von 5,5 Prozent im letzten Jahr trotz des Nullzins-Marktes. SP und Bündnis verwiesen zudem auf den aktuellen Deckungsgrad von knapp über 100 Prozent; derzeit sei also keine Sanierung der PK nötig.