Der Nachrichtendienst soll neue Kompetenzen erhalten: Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat dem neuen Nachrichtendienstgesetz zugestimmt. Er hat am Mittwoch die in der vergangenen Woche in Angriff genommene Vorlage zu Ende beraten.
Telefone abhören, Privaträume verwanzen und in Computer eindringen: Der Ständerat hiess das Nachrichtendienstgesetz mit 32 gegen 5 Stimmen aus dem rot-grünen Lager bei 2 Enthaltungen gut. In den Augen der Mehrheit ist die Welt gefährlicher geworden. Das rechtfertige die neuen Überwachungskompetenzen.
Hatte sich der Ständerat vergangene Woche mit den Kompetenzen des Nachrichtendienstes befasst, diskutierte er am Mittwoch über die Aufsicht über den Dienst und beschloss dabei strengere Regelungen als der Nationalrat.
Unabhängige Aufsichtsinstanz
Er nahm eine selbstständige, unabhängige Aufsichtsinstanz in die Vorlage auf. Diese soll nur administrativ dem Verteidigungsdepartement zugeordnet sein. Sie soll prüfen, ob der Nachrichtendienst rechtmässig, zweckmässig und wirksam handelt.
Luc Recordon (Grüne/VD) sagte dazu, eine autonome, unabhängige und externe Aufsichtsstelle gehöre als Kernpunkt in die Vorlage. Thomas Minder (parteilos/SH) kritisierte, dass die Verantwortlichkeiten über den Nachrichtendienst in der Verwaltung «diffus verteilt» seien. Er forderte eine klare Ordnung.
Der Nationalrat hatte einen Antrag für eine neue Instanz abgelehnt. Der Bundesrat hatte zunächst vorgeschlagen, dass weiterhin das Verteidigungsdepartement die Tätigkeit des Nachrichtendienstes überprüfen soll.
Verteidigungsminister Ueli Maurer erklärte sich indes einverstanden, das Anliegen zu prüfen. «Sie haben ein starkes Gewicht geschaffen für mehr Kompetenzen, die Sie vorher dem Nachrichtendienst zugesprochen haben», sagte er. Die vorgeschlagene Regelung verbessere das Vertrauen in den Nachrichtendienst nachhaltig.
Ausnahme vom Öffentlichkeitsprinzip
Eine weitere Differenz zum Nationalrat schuf der Ständerat beim Öffentlichkeitsprinzip. Er folgte mit 22 gegen 19 Stimmen einer Minderheit, die beantragt hatte, die gesamte Tätigkeit des Nachrichtendienstes vom Öffentlichkeitsprinzip auszunehmen.
«Geheimdienst und Öffentlichkeitsprinzip sind ein Gegensatz an sich», stellte Joachim Eder (FDP/ZG) fest. Eine Unterstellung unter das Öffentlichkeitsprinzip wäre weltweit einzigartig.
Die Mehrheit der Sicherheitspolitischen Kommission (SIK) hätte lediglich Dokumente zur Informationsbeschaffung des Nachrichtendienstes vom Öffentlichkeitsprinzip ausnehmen. Dagegen hätte er die übrige Tätigkeit des Nachrichtendienstes dem Öffentlichkeitsgesetz unterstellen wollen.
Diese Formulierung entspreche der heutigen Praxis und sei ein Kompromiss, sagte SIK-Präsident Alex Kuprecht (SVP/SZ). Auch Verteidigungsminister Ueli Maurer warb vergeblich für den Kompromiss zwischen «Vertrauen schaffen» und «Vertraulichkeit gewährleisten».
Grundlage für Organisationsverbot
Den vom Nationalrat in das Gesetz eingebauten Artikel, wonach der Bundesrat extremistische und terroristische Organisationen und Gruppierungen verbieten kann, hiess auch der Ständerat gut. Heute muss der Bundesrat dafür auf Notrecht zurückgreifen. Anders als der Nationalrat will der Ständerat aber, dass ein Organisationsverbot rechtlich angefochten werden kann.
Bereits am Donnerstag hatte der Ständerat die Kabelaufklärung gutgeheissen. Der Nachrichtendienst soll gemäss dem Beschluss grenzüberschreitende Signale aus Datenübertragungskabeln erfassen dürfen. Damit könnte ins Visier des Dienstes geraten, wer bestimmte Begriffe googelt oder in E-Mails erwähnt.
Der Ständerat beschloss dazu, dass die unabhängige Kontrollinstanz für die Funkaufklärung auch die Kabelaufklärung überwachen muss. Bundesrat und Nationalrat hatten sich auf die Funkaufklärung beschränkt. Gegner warnten vergeblich vor der Kabelaufklärung. Diese führe zu einer verdachtsunabhängigen Massenüberwachung.
Genehmigungspflicht gab zu diskutieren
Zu diskutieren gab in der kleinen Kammer schon vergangene Woche, für welche Massnahmen der Nachrichtendienst eine richterliche Erlaubnis einholen muss. Nach dem Vorschlag des Bundesrates wären Massnahmen wie das Verwanzen von Privaträumen oder das Eindringen in Computer im Inland genehmigungspflichtig.
Zustimmen müssten jeweils der Präsident der zuständigen Abteilung des Bundesverwaltungsgerichts und der Verteidigungsminister. Nach dem Willen des Ständerates soll auch dann ein Richter zustimmen müssen, wenn der Nachrichtendienst in Computer im Ausland eindringt.
Verteidigungsminister Ueli Maurer mahnte vergeblich, darauf zu verzichten. Das Eindringen in Computer im Ausland sei illegal, gab er zu bedenken. Und ein Gericht werde nie einem illegalen Akt zustimmen. Mit der Ergänzung wäre das Eindringen in Computer im Ausland also nicht möglich.
Der Nationalrat hatte das Nachrichtendienstgesetz in der Frühjahrssession mit wenigen Änderungen gutgeheissen – gegen den Willen von Grünen, SP und Grünliberalen. Die Grünen kündigten bereits ein Referendum an. Vorerst ist nun aber der Nationalrat wieder am Zug.