Parlament gibt Bundesrat Sanktionsmöglichkeiten gegen Airlines

Fluggesellschaften können künftig gebüsst werden, wenn sie Passagiere ohne gültige Reisepapiere in die Schweiz fliegen. Nach dem Ständerat hat am Donnerstag auch die grosse Kammer entsprechende Gesetzesänderungen gutgeheissen.

Ein Flugzeug im Landeanflug auf den Flughafen Zürich (Symbolbild) (Bild: sda)

Fluggesellschaften können künftig gebüsst werden, wenn sie Passagiere ohne gültige Reisepapiere in die Schweiz fliegen. Nach dem Ständerat hat am Donnerstag auch die grosse Kammer entsprechende Gesetzesänderungen gutgeheissen.

Der Entscheid fiel mit 135 zu 0 Stimmen bei 34 Enthaltungen. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmungen.

Alle Verfahren eingestellt

Mit den Gesetzesänderungen kann der Bundesrat die Airlines im Kampf gegen illegale Einwanderung stärker in die Pflicht nehmen. Schon heute dürfen Fluggesellschaften keine Passagiere in die Schweiz transportieren, die nicht über die nötigen Papiere verfügen. Nach Einführung der entsprechenden Strafnorm im Jahr 2008 eröffnete das Bundesamt für Migration (BFM) 25 Strafverfahren gegen 13 Fluggesellschaften.

Die Verfahren, die 188 Passagiere betrafen, wurden jedoch allesamt eingestellt, weil sie wegen rechtlicher und praktischer Probleme nicht mit einer Verurteilung hätten abgeschlossen werden können. Seither wurden keine neuen Verfahren eröffnet.

Selbst in klaren Fällen könne mit der heutigen Regelung keine Busse ausgesprochen werden, wiederholte Justizministerin Simonetta Sommaruga im Nationalrat. «Die Strafbestimmungen waren bis anhin ungenügend.»

Zwischen 2010 und 2013 hätten die Flughafenbehörden jährlich rund 1000 Personen wegen fehlender Papiere die Einreise verweigern müssen. In keinem Fall sei die Fluggesellschaft gebüsst worden.

Umkehr der Beweislast

Deshalb soll nun soll das Gesetz geändert werden. Bisher mussten die Schweizer Migrationsbehörden beweisen, dass eine Fluggesellschaft ihre Kontrollpflichten verletzt hat.

Künftig sollen die Behörden nur noch nachweisen müssen, dass das Unternehmen einen Passagier ohne nötige Papiere befördert hat. Kann die Airline nicht nachweisen, dass sie alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen hat, damit nur Personen mit Reisedokumenten befördert werden, muss sie eine Busse bezahlen.

4000 Franken Busse pro Person

Die beiden Parlamentskammern haben entsprechende Änderungen des Ausländergesetzes jeweils einstimmig gutgeheissen. Der Ständerat hatte die vom Bundesrat vorgesehenen Sanktionen noch etwas verschärft. Der Nationalrat winkte diese stillschweigend durch.

Fluggesellschaften, die ihre Sorgfalts- oder Meldepflicht verletzen, sollen zwingend mit einer Busse von 4000 Franken pro beförderte Person bestraft werden. Der Bundesrat hatte eine Kann-Formulierung vorgeschlagen. In schweren Fällen soll die Belastung 16’000 Franken pro Person betragen. Bei leichten Verstössen könnte von der Eröffnung eines Verfahrens abgesehen werden.

Weitere Gesetzesanpassungen betreffen das Informatiksystem für Passagierinformationen. Das BFM kann von Fluggesellschaften für ausgewählte Flüge aus Nicht-Schengen-Staaten vor dem Abflug die Übermittlung von Passagierdaten verlangen. Bisher genügten jedoch die Rechtsgrundlagen nicht, um das dafür entwickelte Informatiksystem in der Praxis einzusetzen.

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