Parlament lehnt automatische Organspende ab

Der Nationalrat hat das Transplantationsgesetz über die Ziellinie gebracht. Die Revision dürfte aber den Mangel an Spenderorganen nicht entschärfen. Denn das Parlament will am heutigen System festhalten, wonach eine Organentnahme nur mit Zustimmung möglich ist.

Wer keine Spenderkarte hat, dem sollen im Todesfall nicht automatisch Organe entommen werden können (Symbolbild) (Bild: sda)

Der Nationalrat hat das Transplantationsgesetz über die Ziellinie gebracht. Die Revision dürfte aber den Mangel an Spenderorganen nicht entschärfen. Denn das Parlament will am heutigen System festhalten, wonach eine Organentnahme nur mit Zustimmung möglich ist.

Die Fakten sind dramatisch: Im letzten Jahr starben pro Woche zwei Personen, die vergeblich auf ein Organ gewartet hatten. Mit einer Spenderrate von 14,4 pro Million Einwohner liegt die Schweiz laut Swisstransplant im unteren Drittel Europas.

Trotz des unbestreitbaren Organmangels wollten der Nationalrat und der Ständerat – vor allem aus ethischen Überlegungen – nichts von einem Systemwechsel wissen. Spenderorgane dürfen weiterhin nur dann entnommen werden, wenn der Betroffene oder Angehörige diesen Eingriff explizit gutgeheissen haben. Gegen einen Systemwechsel war auch der Bundesrat.

Mit der Widerspruchsregelung wäre prinzipiell jeder nach seinem Tod zum Organspender geworden, sofern er sich zuvor nicht ausdrücklich dagegen ausgesprochen hätte. Die Befürworter erhofften sich vor allem eine höhere Spenderquote.

Stattdessen setzt das Parlament auf den Aktionsplan des Bundes. Kernpunkte sind verbindliche Spenderprozesse in allen Spitälern, der Aufbau einer nationalen Stelle sowie die Information der Bevölkerung. Der Plan orientiert sich an Ländern wie Spanien, Österreich und den USA.

Revision unumstritten

Wenig umstritten waren in den Räten die eigentlichen Änderungen des Transplantationsgesetzes. In der Schweiz versicherte Grenzgängerinnen und Grenzgänger sollen künftig bei der Zuteilung von Organen nicht mehr benachteiligt werden. Zudem sollen die engsten Angehörigen bereits wegen einer Organentnahme angefragt werden dürfen, sobald entschieden ist, dass die lebenserhaltenden Massnahmen abgebrochen werden – nicht erst nach dem Tod.

Ebenfalls geregelt wird, wann bei urteilsunfähigen Spendern eine Organentnahme vorbereitet werden darf. Bei Todesfällen im Spital aufgrund schwerer Hirnschädigung soll die bereits begonnene Beatmung über den Hirntod hinaus weitergeführt und der Kreislauf stabilisiert werden, so dass die Organe bis zur Entnahme durchblutet werden.

Auch die finanzielle Absicherung von Lebendspenderinnen und -spendern wird geregelt: Die Versicherer müssen die Kosten für die Nachsorge als einmalige Pauschale in einen Fonds einzahlen.

Die letzte Differenz zum Ständerat hat der Nationalrat nun am Donnerstag bereinigt. Wer fahrlässig gegen Bestimmungen des Transplantationsgesetzes verstösst, soll mit einer Geldstrafe und nicht mit einer Freiheitsstrafe bestraft werden. Der Nationalrat ist oppositionslos von seiner Forderung nach härteren Sanktionen abgerückt.

Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.

Nächster Artikel