Parlament lehnt Initiative für Gratis-Mietgerichte knapp ab

Die Initiative für Gratis-Mietgerichte wird vom baselstädtischen Grossen Rat hauchdünn abgelehnt. Er empfahl am Mittwoch bei einem Patt von 42 zu 42 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten, das Volksbegehren des Mieterverbands zu verwerfen. Ein Gegenvorschlag war kein Thema.

Die Initiative für Gratis-Mietgerichte wird vom baselstädtischen Grossen Rat hauchdünn abgelehnt. Er empfahl am Mittwoch bei einem Patt von 42 zu 42 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten, das Volksbegehren des Mieterverbands zu verwerfen. Ein Gegenvorschlag war kein Thema.

Die Fünf-zu-vier-Unterstützung der vorberatenden Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) für die Initiative «Gebührenfreies und faires Mietverfahren für alle» hatte beide Lager hoffen lassen; die Debatte wurde denn auch sehr engagiert geführt. Kommissionsmehrheit und -mindereit hatten ihre Argumente in separaten Berichten erläutert.

Hauptanliegen der Initiative ist, zu vermeiden, dass Mietende wegen Geldmangels nicht zu ihrem Recht kommen. Für Gerichtsverfahren müssen Kosten vorgeschossen werden, wobei sich die Gebühr am Streitwert bemisst. Dabei gehe es schnell um einige zehntausend Franken, die nicht jeder greifbar habe, warnte die Ratslinke.

Debatte zwischen Blöcken

Die Linke sieht darum Normalverdiener benachteiligt: Manche verzichteten so auf den Schritt vor Gericht und akzeptierten auch unvorteilhafte Vorschläge der Mietschlichtungsstelle. Besonders stossend sei dies angesichts der Tatsache, dass 84 Prozent der Bevölkerung Mietende seien, sowie wegen zunehmender Wohnungsknappheit.

Nur teilweise könne man reduzierte Gerichtsgebühren beantragen. Wegen allfälliger Parteientschädigungen müsse man sich ohnehin gut überlegen, ob man ein Prozessrisiko eingehen will, argumentierte die Linke – so drohe keine Prozessflut. Inakzeptabel sei, dass die Regierung eine abschreckende Wirkung der Gerichtsgebühren wünsche.

Die Ratsrechte sieht hingegen keinen Bedarf für Gratisprozesse, weil mit der Schlichtungsstelle bereits eine unentgeltliche Ebene bereitstehe, die völlig genüge. Bei Annahme der Initiative würde diese Ebene abgewertet. Auch seien schon teils reduzierte Gebühren vorgesehen. Ohnehin landeten heute nicht sehr viele Fälle vor Gericht.

Man dürfe ja einen Streitfall weiterziehen, mahnten Bürgerliche, aber bitte nicht auf Kosten der Steuerzahlenden. Sonst drohe eine Prozesslawine mit Bagatellfällen.

Zufallsmehrheiten

Ratspräsident Conradin Cramer (LDP) schloss sich mit seinem Stichentscheid der Position der Regierung und der Kommissionsminderheit an, wie er erklärte. Der Rat empfahl somit das Volksbegehren zur Ablehnung.

Dafür, die mit 3111 gültigen Stimmen eingereichte Initiative zur Annahme zu empfehlen, hatten SP und Grünes Bündnis gestimmt, dagegen alle Bürgerlichen samt der glp. Enthaltungen gab es bei der SP eine und bei Bürgerlichen zwei; von den zwölf Abwesenden gehörten drei zur Linken.

Der so bereinigte Grossratsbeschluss wurde dann aber in der Schlussabstimmung abgelehnt, dies mit 43 gegen 42 Stimmen bei zwei Enthaltungen. Den Ausschlag gab dabei eine Stimme eines Fraktionslosen, der mit der Linken Nein stimmte.

Damit bleibt die Initiative formell beim Grossen Rat pendent. Der Präsident will sie deshalb im April nochmals dem Plenum vorlegen, damit die Volksabstimmung bald angesetzt werden kann.

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