Sich von mehreren Firmen einen «Putzfrauenlohn» auszahlen zu lassen und damit Steuern zu sparen soll nicht mehr möglich sein. Das Parlament hat sich in der Frage geeinigt, für welche Betriebe das vereinfachte Verfahren für die AHV-Abrechnung noch zulässig sein soll.
Der Bundesrat hätte mit der Revision des Gesetzes zur Bekämpfung von Schwarzarbeit dieses Verfahren nur noch für Privathaushalte zulassen wollen. Sein Ziel war, zu verhindern, dass das vereinfachte Abrechnungsverfahren zur Steuerersparnis missbraucht wird. Das Parlament hat nun aber die Bestimmung etwas weiter gefasst.
Das vereinfachte Verfahren steht somit nicht nur Privathaushalten offen, sondern auch Kleinstbetrieben und Vereinen. Ausgeschlossen ist es dagegen für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften sowie für im Betrieb mitarbeitende Ehegatten und Kinder. Der Nationalrat schloss sich am Mittwoch mit knappem Mehr dem Ständerat an.
Knappe Mehrheit für Einschränkungen
Auch Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann befürwortete die Version des Ständerates. Die SVP, eine Mehrheit der FDP sowie einzelne CVP- und BDP-Mitglieder hätten allerdings am ursprünglichen Beschluss des Nationalrats festhalten und damit beim geltenden Recht bleiben wollen. Sie unterlagen aber mit 92 zu 95 Stimmen.
Namens der Minderheit sagte Sylvia Flückiger-Bäni (SVP/AG), das vereinfachte Verfahren sei 2008 eingeführt worden, um wenigstens für einige Angestellte die Anstellung zu erleichtern. Wegen ein paar Steuer-Spezialisten sollte es nun nicht wieder abgeschafft werden. Der Artikel treffe nicht die Schwarzarbeit, sondern unbescholtene Arbeitende und Abrechnende.
Das heutige Recht lässt das vereinfachte Verfahren zu, wenn der einzelne Lohn tiefer ist als der Grenzbetrag für die obligatorische berufliche Vorsorge (derzeit 21’150 Franken), und dies bis zur Lohnsumme von 56’400 Franken im Jahr.
Eine letzte Differenz haben die Kammern noch in der Frage, ob für Arbeitgeber, die die Melde- und Aufzeichnungspflichten verletzen, Bussen ins Gesetz geschrieben werden sollen. Der Ständerat wünscht diese Bestimmung. Der Nationalrat entschied gegen den Willen von SP, Grünen, GLP und BDP mit 117 zu 72 Stimmen, darauf zu verzichten.
Er folgte dabei der Mehrheit seiner Wirtschaftskommission (WAK). Sylvia Flückiger-Bäni fragte sich, was die Bestimmung letztlich gegen Schwarzarbeit bewirken könne und ob nicht KMU und Gewerbe über Gebühr belastet würden. Eine Busse wird ausgesprochen, sobald die Meldung vergessen wird oder zu spät eintrifft.
Präventive Wirkung
Die Minderheit wollte sich dem Ständerat und dem Bundesrat anschliessen und die Bussen ins Gesetz aufnehmen. Gebe es Kontrollen, gebe es Missbräuche, und wo Missbräuche seien, brauche es Sanktionen, begründete Sprecherin Ada Marra (SP/VD).
Schneider-Ammann betonte, dass die Meldepflicht bereits bestehe. mit den Bussen von bis 1000 Franken respektive bis 5000 Franken im Wiederholungsfall solle aber gerade bei Anstellungen unter dem Jahr eine präventive Wirkung erzielt werden. Es gehe darum, die Meldepflicht besser durchzusetzen.
Geeinigt haben sich die Räte schliesslich darüber, dass Kontrollorgane der Kantone gegen Schwarzarbeit die zuständigen Stellen mutmassliche Verstösse gegen allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge informieren können – von ihnen gibt es rund 70 in der Schweiz. Die Minderheit hätte auf diesen Punkt verzichten wollen, unterlag aber mit 90 zu 103 Stimmen.
Die Vorlage geht zurück in den Ständerat.