Das Parlament möchte den Bau von Windrädern im Wald erleichtern. Nach dem Ständerat hat am Mittwoch auch der Nationalrat bei der Revision des Waldgesetzes eine entsprechende Ergänzung angebracht. Zudem will er der Schweizer Holzbranche unter die Arme greifen.
Wie der Ständerat will auch der Nationalrat die Hürden für den Bau von Windrädern und Hochspannungsleitungen im Wald senken. Konkret soll das nationale Interesse am Bau von Anlagen zur Produktion von erneuerbarer Energie und für Energietransport als gleichrangig mit anderen nationalen Interessen betrachtet werden.
Zur Debatte stand im Nationalrat auch eine Variante, welche das Baubewilligungsverfahren nicht nur für Windräder, sondern allgemein für «Werke» im Wald vereinfachen sollte. Diese Version erhielt jedoch nur von CVP und BDP Unterstützung. Den Gegnern war der Ausdruck «Werk» zu vage. Knackpunkt sei die Umsetzung, sagte Thomas Weibel (GLP/ZH): Diese könne der heutigen Praxis entsprechen, aber auch ausufern.
Bundesrätin Doris Leuthard lehnte beide Vorschläge ab. Im Energiegesetz, das derzeit im Parlament hängig ist, sei eine fast gleichlautende Bestimmung eingefügt worden. Eine weitere Bestimmung im Waldgesetz brauche es nicht. Leuthards Antrag, die Ergänzung ganz zu streichen, lehnte der Nationalrat jedoch deutlich ab.
Hilfe für Schweizer Holzwirtschaft
Der Nationalrat nutzte die Revision des Waldgesetzes zudem, um Fördermassnahmen für die Schweizer Holzbranche im Gesetz einzufügen. Der Wald stehe unter Druck, sagte Daniel Fässler (CVP/AI). «Am meisten unter Druck steht aber die Nutzung des Waldes.»
Es brauche ein politisches Bekenntnis zum Schweizer Holz, damit die Waldbewirtschaftung und -verarbeitung in der Schweiz bleibe, sagte Erich von Siebenthal (SVP/BE). Auch die Linke befürwortete weitere Fördermassnahmen. Die FDP hingegen warnte vor weiteren Subventionen.
Der Nationalrat sprach sich mit grosser Mehrheit dafür aus, Absatzförderungsmassnahmen zugunsten von Schweizer Holz in die Vorlage aufzunehmen. Einzig Teile der FDP und die GLP stimmten dagegen. Auch beim Bau von öffentlichen Gebäuden und Anlagen soll der Bund nach Ansicht des Nationalrats die Verwendung Schweizer Holz fördern.
Leuthard warnte vergeblich, damit werde gegen das WTO-Recht verstossen. Sie plädierte dafür, nicht explizit von Schweizer Holz zu sprechen. «Der Bund hat kein Interesse, anderes Holz als Schweizer Holz zu fördern», versicherte Leuthard. Mit der expliziten Nennung aber begebe man sich juristisch in ein Minenfeld.
Der Nationalrat fordert zudem, dass der Bund den Neubau und die Sanierung von Strassen künftig auch ausserhalb des Schutzwaldes finanziell unterstützen soll. Der Ständerat hatte dies ebenfalls diskutiert, schliesslich aber abgelehnt.
Im Nationalrat setzte sich der Antrag hingegen mit 100 zu 71 Stimmen bei 4 Enthaltungen durch. Die Gegner wandten vergeblich ein, ausserhalb des Schutzwaldes seien die Kantone für die Erschliessung zuständig.
Eingeschleppte Schädlinge und Klimawandel
Mit den übrigen Vorschlägen des Bundesrats zeigte sich der Nationalrat weitgehend einverstanden. In der Gesamtabstimmung hiess er die Vorlage einstimmig gut. Die Anpassungen am bestehenden Waldgesetz sind in den Augen des Bundesrats nötig, damit der Wald seine Funktion auch in Zukunft erfüllen kann.
Die Gefahren durch eingeschleppte Schädlinge wie den Asiatischen Laubholzbockkäfer nähmen durch den wachsenden Welthandel und den Klimawandel zu, schreibt der Bundesrat. Neu soll der Bund deshalb auch ausserhalb des Schutzwaldes Massnahmen gegen Waldschäden ergreifen und unterstützen können.
Um den Wald für die steigenden Temperaturen und häufiger auftretende Extremereignisse fit zu machen, will der Bundesrat auch die Jungwaldpflege weiterentwickeln und die Waldverjüngung fördern. Pro Jahr würde dies zu Mehrausgaben von 20 Millionen Franken führen.
Die Vorlage geht nun zurück an den Ständerat.