Der Aargauer Grosse Rat will das Einbürgerungsgesuch eines 33-jährigen Kosovo-Albaners erneut unter die Lupe nehmen. Das beschloss das Parlament am Dienstag auf Antrag der SVP. Der Mann war 2002 wegen mehreren Straftaten zu einer bedingten Gefängnisstrafe verurteilt worden.
Der in Spreitenbach lebende Mann war im Mai 2002 unter anderem wegen mehrfachen Diebstahls, Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung und Vermögensdelikten sowie Hausfriedensbruchs zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt worden.
Die Probezeit betrug drei Jahre. Er wurde jedoch erneut straffällig und wurde wegen Hehlerei und wegen Verstosses gegen das Strassenverkehrsgesetz verurteilt. Der verheiratete Mann und zweifache Vater lebt derzeit als selbstständiger Autoverkäufer in Spreitenbach.
Die SVP stellte die Frage nach einer Rückfallgefahr. Die CVP unterstützte den Antrag. Eine SP-Grossrätin sagte, der Mann sei seit elf Jahren nicht mehr straffällig geworden. Die früheren Strafen seien nicht mehr im Strafregister eingetragen, hiess es von Seiten der GLP.
Bürgerliche wollen genauer hinschauen
Justizdirektor Urs Hofmann wies darauf hin, das Parlament habe für Einbürgerungen gewisse Vorgaben gemacht. Das Parlament müsse sich an die selbstgemachten Vorgaben halten. Danach stehe dem Einbürgerungsgesuch des Mannes nichts entgegen. Spreitenbach haben in Kenntnis aller Tatsachen dem Gesuch zugestimmt.
Der Grosse Rat beschloss, den Fall an den Grossen Rat zu ziehen. Der Entscheid fiel mit 85 zu 40 Stimmen. SVP, FDP und CVP stimmten dafür, SP und Grüne dagegen. Das Parlament wird an einer der nächsten Sitzungen über das Einbürgerungsgesuch beraten.
Der Grosse Rat hiess insgesamt 429 Gesuche von ausländischen Staatsbürgern gut. Wie von der vorberatenden Kommission weiter beantragt, lehnte das Parlament sechs Gesuche ab und sistierte drei Gesuche.