Der Bundesrat soll Mindeststandards für einen einheitlichen Strafvollzug von gefährlichen Tätern festlegen. Nach dem Nationalrat hat der Ständerat einer entsprechenden Motion zugestimmt. Nun muss der Bundesrat in Zusammenarbeit mit den Kantonen Regeln erarbeiten.
Die Rechtskommission des Nationalrates begründete ihren Vorstoss mit einem Bericht, der Defizite im Strafvollzug offenlegte. Das betreffe namentlich das Risikomanagement bei gefährlichen Straftätern, obwohl gerade hier eine Vereinheitlichung und Mindeststandards für alle Kantone und Strafanstalten angestrebt werden sollten. Der Nationalrat hatte die Motion mit nur drei Gegenstimmen gutgeheissen.
Kommissionssprecher Fabio Abate (FDP/TI) stellte diese Defizite im Ständerat zwar nicht in Abrede, die Kantone hätten aber bereits Schritte zur Harmonisierung im Strafvollzug unternommen. Sie seien bestrebt, die im Bericht eruierten Schwachstellen mit geeigneten Massnahmen zu beheben. Es müsse deshalb nicht in die kantonale Hoheit eingegriffen werden.
Daniel Jositsch (SP/ZH) erklärte, es sei im Interesse des Landes, den Umgang mit gefährlichen Straftätern zu vereinheitlichen. Man dürfe nicht warten, bis ein Kanton nach dem anderen aufgrund dramatischer Fälle zur Erkenntnis gelange, dass es ein rasches Umdenken brauche.
Dies überzeugte am Donnerstag auch die Mehrheit. Gegen die Empfehlung seiner Kommission hiess die kleine Kammer die Motion mit 28 zu 14 Stimmen gut.
Keine Notwendigkeit für ein regulatives Eingreifen auf Bundesebene sieht der Bundesrat. Justizministerin Simonetta Sommaruga zeigte zwar Verständnis für das Anliegen. Sie wies jedoch darauf hin, dass föderale Lösungen halt länger dauerten. Die Botschaft sei bei den Kantonen angekommen, versicherte sie. Geplant sei etwa ein Kompetenzzentrum in diesem Bereich.