Parlament will günstigen Wohnraum fördern

Der Bund soll weiterhin günstigen Wohnraum fördern. Der Nationalrat hat am Montag als Zweitrat einen Rahmenkredit in der Höhe von 1,9 Milliarden Franken für die Jahre 2015 bis 2021 genehmigt. Es handelt sich um Mittel für Bürgschaften.

Günstiger Wohnraum soll laut Nationalrat gefördert werden (Archiv) (Bild: sda)

Der Bund soll weiterhin günstigen Wohnraum fördern. Der Nationalrat hat am Montag als Zweitrat einen Rahmenkredit in der Höhe von 1,9 Milliarden Franken für die Jahre 2015 bis 2021 genehmigt. Es handelt sich um Mittel für Bürgschaften.

In Städten und Agglomerationen sei es heute schwierig, eine günstige Wohnung zu finden, argumentierten die Befürworterinnen und Befürworter. Die Wohnbauförderung sei in der Verfassung verankert und habe sich bisher als wirksam erwiesen. «Dieser Kredit mindert die Wohnungsnot», sagte Lucrezia Meier-Schatz (CVP/SG).

«Günstiger Wohnraum für Günstlinge»

Der Rat stimmte dem Bundesbeschluss mit 135 zu 50 Stimmen bei 4 Enthaltungen zu, gegen den Willen der SVP. Deren Vertreter argumentierten, angesichts der finanzpolitischen Lage des Bundes und der derzeitigen tiefen Zinsen sei es der falsche Zeitpunkt für solche Massnahmen. Ohnehin sei fraglich, wer davon profitieren würde.

Adrian Amstutz (SVP/BE) sprach von «günstigem Wohnraum für Günstlinge». Dies hätten Beispiele in Bern und Zürich gezeigt. Bundesrat Johann Schneider-Ammann widersprach. Es gehe hier nicht um die vergünstigten Stadtwohnungen, die in den Medien thematisiert worden seien, sondern um Genossenschaften des gemeinnützigen Wohnungsbaus.

Nur Eventualverpflichtungen

Mit dem Kredit des Bundes sollen Anleihen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EGW) verbürgt werden. Dadurch kann die EGW ihren Mitgliedern Mittel zu vorteilhaften Bedingungen zur Verfügung stellen, damit diese günstigen Wohnraum erstellen oder erneuern können.

Bei den beantragten Geldern handelt es sich um Eventualverpflichtungen. Diese werden nur ausgegeben, wenn eine Bürgschaft eingelöst werden muss. Seit das Wohnraumförderungsgesetz 2003 in Kraft getreten ist, war dies noch nie der Fall. Dank der Bürgschaften konnten aber laut dem Bundesrat seit 2003 in der Schweiz rund 27’000 Wohnungen in 800 Liegenschaften günstig finanziert werden.

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