Wer Bankkundendaten verkauft, kann künftig härter bestraft werden. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat entsprechenden Gesetzesänderungen zugestimmt.
Die kleine Kammer hat die Änderungen am Montag mit 26 zu 0 Stimmen bei 8 Enthaltungen angenommen. Die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmungen am Ende der Session. Die Verschärfungen gehen auf eine parlamentarische Initiative der FDP zurück.
Bereits heute können Bankmitarbeiter bestraft werden, wenn sie Daten weitergeben und damit das Berufsgeheimnis verletzen. Ihnen droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Künftig sollen Datendiebe mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden können, wenn sie die Daten verkaufen beziehungsweise sich oder anderen durch die Verletzung des Berufsgeheimnisses einen Vermögensvorteil verschaffen.
Zudem sollen neu auch Dritte bestraft werden können, und zwar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Dies gilt für Personen, die in Kenntnis der widerrechtlichen Herkunft in den Besitz von Bankkundendaten gelangen und diese weiterleiten oder zum eigenen Vorteil verwenden.
Abschreckende Wirkung
Die Befürworter der Verschärfung erhoffen sich davon eine abschreckende Wirkung. Die Kantone kritisierten die Pläne im Vorfeld. Sie wollen gestohlene Bankkundendaten weiterhin nutzen können und befürchten, deswegen künftig selber auf der Anklagebank zu landen.
Auch SP und Grüne stellten sich gegen die Gesetzesänderungen. Mit härteren Strafen für Datendiebe würde die Schweiz ein völlig falsches Signal nach aussen senden, befanden die Gegnerinnen und Gegner. Inzwischen sei der automatische Informationsaustausch vorgesehen. Wenn dieser gelte, gebe es auch keine Daten mehr zu stehlen.
Verletzung der Persönlichkeitsrechte
Die Mehrheit in den Räten sah dies jedoch anders. Datendiebstahl sei eine schwere Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Bankkunden und schwäche das Vertrauen in den Finanzplatz, lautete der Tenor.
Die Verschärfungen seien trotz des automatischen Informationsaustauschs nötig, sagte Karin Keller-Sutter (FDP/SG) im Namen der vorberatenden Kommission im Ständerat. Dieser sei nämlich noch nicht in Kraft. Auch sei nicht davon auszugehen, dass alle Staaten mit der Schweiz ein Abkommen abschliessen würden.
Schliesslich sei das innerstaatliche Bankgeheimnis nicht vom Informationsaustausch betroffen. Datendiebstahl sei also weiterhin möglich, sagte Keller-Sutter.