IV-Bezüger erhalten einen höheren Beitrag an Hörgeräte als AHV-Rentner. Das ist ungerecht, findet das Parlament. Es möchte die Beiträge angleichen.
Nach dem Ständerat hat am Mittwoch auch der Nationalrat eine Motion von FDP-Ständerat Josef Dittli (UR) angenommen – mit 118 zu 52 Stimmen bei 14 Enthaltungen. Er folgte damit dem Antrag seiner vorberatenden Gesundheitskommission.
Die Vergütung von Hörgeräten im Rentenalter sei eine wichtige Versicherungsleistung der AHV, da sie einen wertvollen Beitrag zur Lebensqualität im Alter leiste, sagte Kommissionssprecherin Yvonne Feri (SP/AG) im Namen der Mehrheit. Da eine Versorgung bloss eines Ohrs medizinisch nicht sinnvoll sei, solle künftig die beidseitige Versorgung mit Hörgeräten abgegolten werden.
Anders als der Ständerat will der Nationalrat aber keine vollständige Angleichung an die Leistungen der IV. Weiterhin solle den unterschiedlichen Zielsetzungen der beiden Versicherungen – die AHV als Rentenversicherung, die IV als Eingliederungsversicherung – Rechnung getragen werden, sagte Feri.
Den ursprünglichen Motionstext änderte die grosse Kammer deshalb dahingehend ab, dass die AHV einen Kostenbeitrag an die Versorgung beider Ohren leistet. Wie bei der Vergütung anderer Hilfsmittel durch die AHV soll dieser Betrag 75 Prozent des IV-Betrages entsprechen. Diesen Vorschlag brachte Bundesrat Alain Berset in der Nationalratskommission ein.
Der Kostenbeitrag der IV für die Versorgung beider Ohren entspricht 1650 Franken, jener der AHV soll daher 1237.50 Franken betragen. Heute bezahlt die AHV pauschal 630 Franken, und dies nur für ein Ohr.
Nur die SVP wollte an der unterschiedlichen Handhabung bei der Vergütung von Hörgeräten festhalten. Nationalrat Toni Brunner (SG) begründete dies mit unklaren Kostenfolgen für die AHV. Einer höheren Belastung für die angeschlagene Versicherung sei vorzubeugen.