Restaurants und Geschäfte müssen künftig die Herkunft von Fisch schriftlich deklarieren – so, wie sie es beim Fleisch bereits heute tun müssen. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat einer entsprechenden Motion zugestimmt.
Der Ständerat hiess den Vorstoss von Louis Schelbert (Grüne/LU) am Dienstag oppositionslos gut. Der Bundesrat hat damit den Auftrag, die heutigen Regeln so zu ändern, dass Fleisch und Fisch bezüglich Deklarationspflicht gleich behandelt werden.
Die Herkunft von Fleisch muss bereits heute schriftlich deklariert werden. In Restaurants muss sie auf der Speisekarte oder auf einem Plakat vermerkt sein, im Offenverkauf an der Theke. Beim Fisch hingegen ist dies nicht vorgeschrieben. Hier genügt es, wenn der Kunde im Restaurant oder im Offenverkauf auf Anfrage eine mündliche Auskunft erhält.
Bundesrat einverstanden
Künftig sollen für Fleisch und Fisch nun dieselben Regeln gelten. Die ungleiche Behandlung leuchte nicht ein, hatte Schelbert argumentiert. Manche Fischbestände seien gefährdet, bestimmte Meere und Seen überfischt. Zudem stelle sich bei einigen Fischen das Problem des Schwermetallgehalts.
Der Bundesrat zeigte sich mit einer Änderung einverstanden. Dass für Fisch und Fleisch nicht dieselben Regeln gälten, liege an der BSE-Krise, schrieb er in seiner Antwort auf den Vorstoss. Das Informationsbedürfnis der Konsumentinnen und Konsumenten sei jedoch auch bei Fisch gestiegen.
Aspekte einer besseren Konsumenteninformation seien bereits in anderen Vorstössen thematisiert worden, hält der Bundesrat fest. Im Rahmen einer Verordnungsrevision sehe er deshalb vor, die Regeln anzupassen. Dabei werde er auch die Anliegen der KMU und des Gastgewerbes aufnehmen.