Immer wieder kämen Patientinnen und Patienten im Rahmen von Forschungsprojekten zu Schaden und müssten die Kosten dafür selbst bezahlen, teilte die Schweizerische Stiftung SPO Patientenschutz am Dienstag mit. Sie rät deshalb vor der Teilnahme an klinischen Versuchen ab.
Die SPO sei immer wieder mit Fällen konfrontiert, in denen Patienten im Rahmen eines Forschungsprojekts nicht nur einen gesundheitlichen Schaden erleiden, sondern auch die finanziellen Konsequenzen dafür tragen müssten, heisst es in einer Mitteilung der SPO.
Der entsprechende Gesetzesartikel im Heilmittelgesetz (HMG) bietet laut Margrit Kessler, SPO-Präsidentin und St. Galler Nationalrätin, für solche Fälle keinen ausreichenden Schutz, da seine Auslegung umstritten sei. Kessler kritisiert weiter, dass die Beweislast für die Schädigung beim Patienten liege, dem dieser Nachweis ohne Rechtsschutzversicherung faktisch unmöglich sei.
Unter diesen Umständen sei eine Teilnahme an klinischen Studien nicht empfehlenswert, sagte Kessler. Mit der Mitteilung reagierte sie auf die Antwort des Bundesrates auf eine von ihr eingereichte Interpellation zur Auslegung des entsprechenden HMG-Paragrafen. Die Antworten seien nicht befriedigend ausgefallen, sagte sie.