Das St. Galler Kantonsgericht hat die unbedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten gegen einen 62-jährigen Hilfspfleger bestätigt. Der Mann soll drei Patientinnen des Spitals Wattwil SG gedrängt haben, ihn mit der Hand sexuell zu befriedigen.
Die Vorwürfe gegen den diplomierten Sozialpädagogen gehen auf die Jahre 2008 bis 2010 zurück. Das Kreisgericht Toggenburg verurteilte ihn 2013 wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Anstaltspfleglingen zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten.
Therapie und Berufsverbot
Zudem ordnete das Gericht eine Therapie an und auferlegte dem Hilfspfleger ein Berufsverbot für fünf Jahre. Dagegen erhob der Verurteilte Berufung. Vor dem Kantonsgericht beantragte er am Dienstag eine bedingte Geldstrafe von 2700 Franken und eine Aufhebung der Therapie.
Die Staatsanwaltschaft forderte eine Verschärfung der Strafe: Der 62-Jährige solle auch wegen sexueller Nötigung, allenfalls wegen Schändung verurteilt werden und eine Freiheitsstrafe von vier Jahren erhalten. Das Kantonsgericht folgte jedoch keinem der Anträge der beiden Parteien.
Schamlos ausgenutzt
Es bestätigte vielmehr das Urteil der Vorinstanz, wie es am Mittwoch mitteilte. Der Mann habe die Abhängigkeit der Patientinnen schamlos ausgenutzt, um sie zu sexuellen Handlungen zu veranlassen. Er habe aber weder Gewalt angewendet noch die Patientinnen derart psychisch unter Druck gesetzt, dass Nötigung vorläge.
Angesichts des Verschuldens sei eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten angemessen. Weil der Hilfspfleger nach Auffassung des Gerichts behandlungsbedürftig ist und eine Gefahr weiterer Sexualstraftaten besteht, wurde auch die vom Kreisgericht angeordnete Therapie bestätigt. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.