Der Ständerat will an der Pauschalbesteuerung für reiche Ausländer festhalten. Jedoch sollen nach Aufwand besteuerte Ausländerinnen und Ausländer dem Fiskus künftig mehr Geld abliefern.
Mit 35 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen unterstützte die kleine Kammer als Erstrat den Vorschlag des Bundesrats, die minimalen Steuersätze heraufzusetzen.
So soll die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der direkten Bundessteuer und der kantonalen Steuern neu beim Siebenfachen der Wohnkosten liegen (heute: das Fünffache). Für Personen, die im Hotel wohnen, soll es das Dreifache des Pensionspreises (heute: das Doppelte) sein.
Zudem soll bei der direkten Bundessteuer ein minimales steuerbares Einkommen von 400’000 Franken gelten. Auch die Kantone sollen einen Mindestbetrag für das anzurechnende steuerbare Einkommen festlegen müssen. Dessen Höhe liegt aber im freien Ermessen der Kantone.
Pauschal besteuert werden können ausländische Staatsangehörige, die in der Schweiz Wohnsitz haben, hier aber nicht erwerbstätig sind. Bemessungsgrundlage ist in dem Fall der Lebensaufwand.
670 Millionen direkte Steuern
Vertreter der bürgerlichen Parteien, insbesondere aus Tourismuskantonen, verteidigten die Pauschalbesteuerung. Schweizweit generiere sie bei Bund, Kantonen und Gemeinden 668 Millionen direkte Steuern, sagte René Imoberdorf (CVP/VS).
Zudem bezahlten die Pauschalbesteuerten etwa 300 Millionen Franken Mehrwertsteuer, leisteten Beiträge an Sozialversicherungen, würden Arbeitsplätze schaffen und als Mäzene auftreten. Insgesamt schaffe die Pauschalbesteuerung so 22’500 Arbeitsplätze.
Gerade für Randregionen sei die Pauschalbesteuerung von grosser volkswirtschaftlicher Bedeutung und deshalb eine Chance, sagte Imoberdorf weiter. Sein Kanton ist mit 1100 Pauschalbesteuerten der zweitgrösste Nutzniesser diese Form der Steuerbemessung für ausländische Steuerpflichtige.
Linke Anträge ohne Chancen
Keine Chancen hatten Anträge aus den Reihen der SP und der Grünen, die Bemessungsgrundlagen noch etwas höher anzusetzen, etwa beim Zehnfachen des jährlichen Mietzinses. Das minimale steuerbare Einkommen sollte nach Ansicht der Linken auf 500’000 Franken angehoben werden.
An und für sich möchte die Linke das System, das 1862 in der Waadt eingeführt wurde, ganz abschaffen. Die Pauschalbesteuerung wiederspreche dem Gleichheitsgebot der Bundesverfassung und dem Prinzip, die Menschen nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu besteuern, sagte Anita Fetz (SP/BS). Unter Verfassungsrechtlern sei umstritten, ob die Pauschalbesteuerung verfassungskonform sei.
Doch angesichts der Mehrheitsverhältnisse in den Räten zeigten sich die Vertreter der Linken bereits froh darüber, dass die Mindestsätze angehoben werden.