Pendler müssen mehr Steuern bezahlen

Die Basler Regierung will den Pendlerabzug auf 3000 Franken begrenzen und einen Aus- und Weiterbildungsabzug von bis zu 12’000 Franken einführen. Davon erhofft sich der Kanton Mehreinnahmen von 1,2 Millionen Franken.

Pendler steigen im SBB Bahnhof in Dietikon in den Zug ein (Archiv)

(Bild: sda)

Die Basler Regierung will den Pendlerabzug auf 3000 Franken begrenzen und einen Aus- und Weiterbildungsabzug von bis zu 12’000 Franken einführen. Davon erhofft sich der Kanton Mehreinnahmen von 1,2 Millionen Franken.

Die Basler Regierung will Anpassungen des kantonalen Steuergesetzes an Bundesrecht vornehmen und dabei den Pendlerabzug auf 3000 Franken begrenzen. Zudem soll ebenfalls wie bei der Bundessteuer ein Aus- und Weiterbildungsabzug von bis zu 12’000 Franken eingeführt werden.

Den Abzug der Arbeitswegkosten zu limitieren, sei sachgerecht, heisst es in einer Mitteilung der Regierung vom Dienstag. Denn aufgrund der persönlichen Wohnsitzwahl seien diese Kosten nur teilweise beruflich bedingt, und deren Subventionierung mittels Steuerabzügen setze auch raumplanerisch und umweltpolitisch falsche Anreize.

Mit den Erträgen aus der Begrenzung des Abzugs will die Regierung Mehrausgaben decken, die dem Kanton bei der Finanzierung des neuen Bahninfrastrukturfonds des Bundes entstehen werden.

Mehreinnahmen von 1,2 Millionen erwartet

Der Aus- und Weiterbildungsabzug soll neu eingeführt werden und für berufsorientierte Aus- und Weiterbildungen ab Tertiärstufe gelten. Laut der Regierung vereinfacht dies die Steuererklärung und -veranlagung, da die bisherige nicht immer einfache Unterscheidung zwischen abziehbaren Weiterbildungs- und nicht abziehbaren Ausbildungskosten wegfällt.

Neben den Angleichungen an das Bundesrecht sieht die Teilrevision des Steuergesetzes auch Anpassungen an Rechtssprechung und Praxis vor. Dabei geht es um eine Neuumschreibung des Realwerts bei der Grundstücksgewinnsteuer, die sofortige Steuerfälligkeit beim Ende der Steuerzugehörigkeit in der Schweiz sowie Vereinfachungen im Verfahren vor der Steuerrekurskommission.

Die Neuregelung des Pendler- sowie des Aus- und Weiterbildungsabzugs soll ab der Steuerperiode 2016 wirksam werden. Für die übrigen Bestimmungen wäre dies mit der Rechtskraft des Gesetzesbeschlusses der Fall. Insgesamt erwartet die Regierung aus der Gesetzesrevision Mehreinnahmen bei den Steuern von rund 1,2 Millionen Franken.

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