Die Pensionskasse Basel-Stadt (PKBS) senkt ihren technischen Zinssatz von 3,0 auf 2,5 Prozent. Der Verwaltungsrat habe die Senkung per Jahresbeginn 2019 beschlossen, teilte die PKBS am Montag mit. Auch der Umwandlungssatz solle sinken.
Die PKBS begründet den Schritt mit veränderten Bedingungen an den Anlagemärkten. Er sei nötig, «um die finanzielle Stabilität der PKBS auch in Zukunft zu sichern». Für das vergangene Jahr hatte die PKBS im Jahresbericht eine Performance von 4,02 Prozent ausgewiesen.
Die Senkung des technischen Zinssatzes auf 2,5 Prozent erhöhe das Vorsorgekapital für die Renten um rund fünf Prozent. Dies wiederum reduziert den Deckungsgrad – je nach angeschlossenes Vorsorgewerk – um geschätzte zwei bis drei Prozent, wie es weiter hiess. Per Ende 2016 war der Deckungsgrad insgesamt bei 97,5 Prozent gelegen.
Umwandlungssatz 0,36 Punkte tiefer
Die PKBS wechselt überdies ihre Versicherungsgrundlagen auf den Stand «VZ 2015», dies ebenfalls per 2019. Dank eines sehr guten Risikoverlaufs bei den aktiven Versicherten werde so eine Senkung der Risikobeiträge um durchschnittlich 15 Prozent möglich.
Indes gehen die neueren Grundlagen auch von längerer Lebensdauer aus. Die PKBS habe jedoch Rückstellungen getätigt. Diese sollen nun im Umfang von 2,5 Prozent bei den Sparkapitalien der Aktiven und den Vorsorgekapitalien der Rentenverpflichtungen aufgelöst werden.
Die Senkung des technischen Zinssatzes sowie die Aktualisierung der Grundlagen «machen eine Senkung des Basis-Umwandlungssatzes nötig»: Heute steht der Umwandlungssatz der PKBS im Alter 65 bei 5,80 Prozent; versicherungstechnisch sinkt er nun auf 5,44 Prozent, wie es weiter hiess.
Arbeitgeber können abfedern
Die Senkung des Umwandlungssatzes bedeutet eine Kürzung der neuen Renten. Um Rentenkürzungen bei der Pensionierung zu vermeiden oder abzufedern, stellt sie PKBS ihren Vorsorgewerken – 70 Arbeitgeber mit rund 22’500 Aktiven und 15’600 Rentnern sind angeschlossen – drei «alternative Umwandlungssatzmodelle» zur Verfügung.
Die Senkung des Umwandlungssatzes erfolgt ab 2019 schrittweise bis 2021. Sie sei mit Übergangsregelungen «so ausgestaltet, dass sich das Weiterarbeiten lohnt» – Versicherte sollen also nicht in die Frühpension flüchten müssen. Die laufenden Renten seien von den Anpassungen nicht betroffen.
Im Übrigen hält die PKBS fest, dass die Satz-Anpassungen nicht zu Kassensanierungen führen solle: Angeschlossene Arbeitgeber mit Teilkapitalisierung hätten ausreichende Wertschwankungsreserven, und die Vollkapitalisierten seien per Jahresende bei 103,8 Prozent Deckungsgrad gelegen – unter 100 Prozent wären Massnahmen zu prüfen.
Seit dem 1. Januar 2016 befinden sich alle Vorsorgewerke der PKBS im Beitragsprimat. Sieben davon sind in Teilkapitalisierung. Das Vorsorgewerk Staat verzeichnete im letzten Jahr eine Steigerung des Deckungsgrads um 1,5 Punkte auf 94,7 Prozent.