Die Pensionskasse Basel-Stadt und Immobilien Basel-Stadt ziehen ein Urteil der Basler Mietschlichtungsstelle ans Zivilgericht weiter. Die Schlichtungsstelle hatte Wohnungskündigungen in einem Haus an der Wittlingerstrasse, das saniert werden soll, als missbräuchlich beurteilt.
Dieser Befund der Schlichtungsstelle widerspreche der gängigen Praxis des Bundesgerichts, heisst es in einer Mitteilung von Pensionskasse und Immobilien Basel-Stadt: Die Rechtssprechung des Bundesgerichts schütze Kündigungen aufgrund einer umfassenden Sanierung einer Liegenschaft.
Die Pensionskasse als Eigentümerin der Liegenschaft habe 2011 entschieden, das Haus aus den 1970er-Jahren umfassend zu sanieren. Während der Bauarbeiten würden sich die Wohnungen im Zustand eines Rohbaus befinden. Daher könne die Eigentümerin die Verantwortung für eine Sanierung im bewohnten Zustand nicht übernehmen.
Planung geht weiter
Immobilien Basel-Stadt als Bewirtschafterin werde das Bauprojekt und die Detailplanungen weiter vorantreiben. Das generelle Baubegehren, das vom Mieterverband angefochten worden war, sei vom Bauinspektorat genehmigt worden. Da nun ein Rechtsverfahren im Gang sei, werde auch auf erneute Verhandlungen verzichtet.
Die Mietschlichtungsstelle hatte die Kündigungen am 22. Juni als missbräuchlich taxiert. Der Basler Mieterverband (MV) war zuvor mit einer Sammelklage vor die Schlichtungsstelle gezogen. Laut dem MV standen rund 20 Mieter hinter der Klage. Dem Kanton hielt der Verband ruppiges Vorgehen als Vermieter vor.
Weshalb nicht in Etappen?
Der Entscheid des Kantons und der Pensionskasse, das Urteil der Schlichtungsstelle weiterzuziehen, bezeichnet Beat Leuthard, stellvertretender Geschäftsleiter und Leiter des Rechtsdienstes beim MV, als «rechthaberisch» und «schlechten Stil». Noch am vergangenen Samstag habe man an die zuständigen Stellen appelliert, auf einen Rekurs zu verzichten und stattdessen gemeinsam mit den Mietparteien eine sozialverträgliche Sanierungslösung zu suchen (siehe Rückseite des Artikels). «Man kann doch etappenweise sanieren», so Leuthard.
Andreas Kressler, Geschäftsleiter Immobilien Basel-Stadt, dazu: «Eine solche umfassende Renovation, wie wir sie vorhaben, kann nicht in Etappen, in einem teilweise bewohnten Gebäude, durchgeführt werden.» Der Eigentümer trage immer die Verantwortung – für die Bauimmissionen, das Unfallrisiko – ,«und diese Verantwortung können wir in diesem Fall nicht übernehmen.»