Der Aargauer Regierungsrat hat eingeräumt, dass beim Polizeieinsatz am Fussballspiel FC Aarau gegen FC Zürich vom 25. April in Aarau nicht alles rund gelaufen ist. Unbeteiligte Personen wurden teilweise zu lange angehalten und zur Kontrolle auf einen Polizeiposten geführt.
Die Aargauer Kantonspolizei hatte zwei Tage vor dem Spiel einen Ausschluss der FCZ-Fans wegen der Gefahr von Ausschreitungen verhängt. Es war das erste Mal in der Schweiz, dass eine solche Verfügung ausgesprochen wurde. FCZ-Fans durften das Stadion nicht betreten.
Trotzdem reisten rund 300 Anhänger des FC Zürich nach Aarau. Die Kantonspolizei stand im Grosseinsatz. Die Fans wurden beim Bahnhof und vor dem Stadion eingekesselt.
Nach Spielbeginn am frühen Abend begann die Polizei, die renitenten, aber friedlichen Fans gruppenweise in Kleintransportern abzuführen. Die Polizei nahm ihre Personalien auf und liess sie im Verlaufe des Abends wieder laufen.
Aus Gründen der Sicherheit und im Interesse eines gezielten Ressourceneinsatzes sei darauf verzichtet wurde, vertiefte Personenkontrollen direkt im Umfeld des Aarauer Bahnhofs vorzunehmen. Das schreibt der Regierungsrat in seiner Antwort vom Freitag auf eine Interpellation aus den Reihen der Grünen.
Im Zweifel zum Polizeiposten geführt
Nur Personen, von denen aufgrund von Hinweisen oder der Einschätzung der Polizeikräfte vor Ort ein Gefährdungspotenzial ausgehe, sollten einer näheren Überprüfung unterzogen werden. Dazu könne eine polizeiliche Anhaltung und eine vorübergehende Verschiebung auf einen Polizeiposten gehören.
Unter den schwierigen Rahmenbedingungen sei es der Kantonspolizei beim Einsatz vom 25. April «nicht in allen Fällen» gelungen, die «unumgängliche Triage unter vollumfänglicher Schonung Unbeteiligter vorzunehmen».
Die Kantonspolizei werde im Hinblick auf allfällige vergleichbare Einsätze die Möglichkeiten einer Sichtung und Trennung vor Ort verbessern. Die Massnahmen zur Verbesserung seien in die Wege geleitet.
Bis zu fünf Stunden auf dem Polizeiposten
Das Ziel sei, dass möglichst keine beziehungsweise wenig unbeteiligte Personen über längere Zeit angehalten respektive auf einen Polizeiposten geführt werden müssten. Zudem werde die Kantonspolizei künftig alles daran setzen, die Dauer des Aufenthalts auf dem Polizeiposten so kurz wie möglich zu halten.
Beim Fussballspiel seien die angereisten Fans nicht festgenommen worden, hält der Regierungsrat weiter fest. Sie hätten sich einer Personenkontrolle und einer polizeilichen Anhaltung gemäss Polizeigesetz unterziehen müssen.
Sie seien dazu ins Polizeikommando gebracht worden. Im Rahmen einer Personenkontrolle sei die Anhaltung auf einem Polizeiposten bis zu fünf Stunden zulässig.