Pflegekosten-Kompromiss in Baselland tritt Anfang 2012 in Kraft

Der Kompromiss bei der umstrittenen Pflegekostenaufteilung in Baselland tritt Anfang 2012 in Kraft: Kanton, Pflegeheime und Gemeinden hatten sich im September geeinigt, die Regierung hat nun den für Heimbewohner besseren Kostenschlüssel beschlossen.

Der Kompromiss bei der umstrittenen Pflegekostenaufteilung in Baselland tritt Anfang 2012 in Kraft: Kanton, Pflegeheime und Gemeinden hatten sich im September geeinigt, die Regierung hat nun den für Heimbewohner besseren Kostenschlüssel beschlossen.

Die Pflege-Normkosten im Sinne der vom Bund vorgegebenen neuen Pflegefinanzierung legte die Regierung so neu auf 52.74 Franken pro Stunde fest, wie sie am Dienstag mitteilte. 2011 hatten diese lediglich 38.41 Franken betragen. Mit der Anhebung ändert die Aufteilung von Pflege- und Betreuungskosten in den Heimen.

Der dabei gesenkte Betreuungskostenanteil entlastet Heimbewohner, belastet aber die Gemeinden. Denn die Betreuungskosten werden von den Heimbewohnern selbst oder deren Ergänzungsleistungen gedeckt, Pflegekosten jedoch – ausser durch Krankenkassen und Heimbewohner – wesentlich über eine Restfinanzierung durch die Gemeinden.

Betreuungs-Aufwand aktualisiert

Dem Kompromiss vorausgegangen war eine Studie in zehn Heimen zur Ermittlung der Pflege- und Betreuungsanteile. Die Studie korrigierte veraltete Werte aus dem Aargau, auf die sich Regierung und Landrat bei ihren Entscheiden von 2010 – trotz Kritik aus den Pflegeheimen – gestützt hatten.

Gemäss der Studie beträgt der Anteil der anrechenbaren Kosten für Pflege in Alters- und Pflegeheimen ungefähr 64 Prozent der Arbeitszeit des Personals; zuvor war von 45 Prozent ausgegangen worden. Der Anteil der Betreuung liegt dementsprechend neu bei etwa 36 Prozent statt, wie zuvor angenommen, bei 55 Prozent.

Mit der Neuregelung steigen die Beiträge der Gemeinden an die Pflegekosten um rund 20 Millionen Franken auf total 22,2 Millionen Franken. Eine Anrechnung der mit dem neuen Schlüssel eintretenden Entlastung der Ergänzungsleistungen (EL) – der Kanton profitiert von dieser mehr – soll im Rahmen des Finanzausgleichs geprüft werden; verlangt hatten dies Gemeinden in der Vernehmlassung.

Weiterhin Übergangsregelung bei Spitex

Verlängert bis Ende 2012 hat die Regierung die für 2011 getroffene Übergangsregelung für ambulante Pflegeleistungen. Spitex-Erbringer können so weiterhin die früher mit Krankenversicherern vereinbarten Tarife verrechnen; einen Selbstbehalt der Patienten gibt es vorläufig nicht. Die neue Pflegefinanzierung im ambulanten Bereich wird laut Regierung voraussichtlich Anfang 2013 vollständig umgesetzt sein.

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