Pflichtverteidiger akzeptiert Urteil im Mordfall Lucie

Im Mordfall Lucie zieht der Pflichtverteidiger das Urteil des Bezirksgerichtes Baden AG gegen einen 28-jährigen Schweizer laut Medienberichten nicht weiter. Der Fall kommt trotzdem vor das Aargauer Obergericht: Der Staatsanwalt legte vor zwei Wochen Berufung ein.

Pflichtverteidiger Matthias Fricker (Archiv) (Bild: sda)

Im Mordfall Lucie zieht der Pflichtverteidiger das Urteil des Bezirksgerichtes Baden AG gegen einen 28-jährigen Schweizer laut Medienberichten nicht weiter. Der Fall kommt trotzdem vor das Aargauer Obergericht: Der Staatsanwalt legte vor zwei Wochen Berufung ein.

Man werde das Urteil nicht anfechten, sagte Pflichtverteidiger Matthias Fricker am Freitag den Newsportalen „NZZonline“ und „aznetz.ch“. Er werde weder eine selbständige Berufung noch eine Anschlussberufung einreichen. Fricker war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

Ende Februar hatte das Bezirksgericht Baden den vorbestraften Gewalttäter wegen Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe und zu einer ordentlichen Verwahrung verurteilt. Der Schweizer hatte am 4. März 2009 das 16-jährige Au-pair-Mädchen Lucie in seiner Wohnung in Rieden bei Baden brutal getötet.

Der leitende Staatsanwalt Dominik Aufdenblatten zog das Urteil weiter. Er reichte beim Bezirksgericht die Berufungsanmeldung ein und verlangte eine vollständige Begründung des Urteils.

Aufdenblatten will auf diese Weise die umstrittene Frage der lebenslänglichen Verwahrung vom kantonalen Obergericht überprüfen lassen. Die Anklage hatte für den Täter eine lebenslängliche Freiheitsstrafe und eine lebenslängliche Verwahrung gefordert.

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