Pistenchefs nach Tod eines Snowboarders vor Gericht

Fast vier Jahre nach dem Tod eines Snowboarders auf der First in Grindelwald BE stehen zwei Pistenverantwortliche vor Gericht. Sie wehren sich gegen eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung.

Ein Pistenfahrzeug auf Grindelwaldfirst im Berner Oberland (Archiv) (Bild: sda)

Fast vier Jahre nach dem Tod eines Snowboarders auf der First in Grindelwald BE stehen zwei Pistenverantwortliche vor Gericht. Sie wehren sich gegen eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung.

Der Snowboarder war am 23. März 2011 von einem Pistenfahrzeug überrollt worden. Er starb noch auf der Unfallstelle. Der Lenker des Pistenfahrzeugs akzeptierte den Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung, nicht aber seine beiden Vorgesetzten.

Ihnen wirft die Staatsanwaltschaft krass sorgfaltswidriges Verhalten vor. Der Fahrer habe eine Schneekanone mitführen müssen und sei dadurch in der Sicht eingeschränkt gewesen. Trotzdem habe man darauf verzichtet, dem Pistenfahrzeug sicherheitshalber einen Schneetöff vorauszuschicken.

Zudem sei die vorübergehende Sperrung eines heiklen Abschnitts der vereinbarten Route unterlassen worden. Dort berühren sich zwei Pisten, und es hat eine Kuppe. In fraglichen Bereich ereignete sich der Unfall.

Die beiden Männer machten vor Gericht deutlich, sie seien sich keiner Schuld bewusst. Die Behinderung der Sicht durch die Schneekanone sei minim, der von ihnen empfohlene Transportweg die «einfachste und sicherste Route» gewesen. Weiterführende Sicherheitsmassnahmen seien auch aus heutiger Sicht nicht nötig gewesen.

Der Fahrer des Pistenfahrzeugs trat als Zeuge auf. Er habe den Snowboarder offensichtlich übersehen, sagte er. Sein Sichtfeld sei durch die Schneekanone eingeschränkt worden. Er gehe davon aus, dass sowohl er als auch der Snowboarder die Situation falsch einschätzten.

Das Urteil wird am Freitag erwartet.

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