Der Präsident der Partei national orientierter Schweizer (PNOS), Dominic Lüthard, ist vor Gericht in Burgdorf vom Vorwurf der Rassendiskriminierung freigesprochen worden. Lüthard hatte fünf Papierminarette mit einem Besen von einer Schweizer Fahne gewischt.
Ereignet hatte sich dies im Oktober 2010 an einer Kundgebung gegen den damals noch geplanten Bau eines Minaretts in Langenthal. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft bildete der PNOS-Chef mit seiner Aktion das Wahlplakat der Nationalen Front von 1933 symbolisch nach. Zudem habe Lüthard ein religiöses Symbol der Muslime mit Schmutz gleichgesetzt.
Der PNOS-Präsident wehrte sich vor Gericht gegen die Vorwürfe. Als er die kleinen Minarette aus Karton weggewischt habe, habe er kein nationalsozialistisches Vorbild im Kopf gehabt, sagte Lüthard. Er habe das alte Wahlplakat der Nationalen Front gar nicht gekannt.
Auch dass die Partei national orientierter Schweizer (PNOS) selbst wegen eines ähnlichen Wahlplakats im Jahr 2005 verurteilt worden sei, habe er damals nicht gewusst. Er habe die Karton-Minarette weggewischt, weil „Minarette in der Schweiz nichts zu suchen haben“.
Die Idee zu dieser Aktion habe er spontan am gleichen Tag der Anti-Minarett-Kundgebung gehabt, sagte der PNOS-Chef. Er habe aber extra noch schnell Rücksprache mit einem Anwalt genommen, wie das bei solchen Aktionen inzwischen Standard sei.
Muslime tief verletzt
Die muslimische Gemeinschaft sei durch diese Aktion tief verletzt worden, sagte der Anwalt der Islamischen Glaubensgemeinschaft Langenthal (IGGL), Daniel Kettiger. Minarette seien zu einem Symbol des Islams geworden. Die Aktion Lüthards habe symbolisch weismachen wollen, der Islam sei aus der sauberen Schweiz zu entfernen und mit einem Besen in den Dreck zu werfen.
Dieser Argumentation konnte der Gerichtspräsident Adrian Jaisli nicht folgen. Zwar sei es verständlich, dass sich die Mitglieder der Islamischen Glaubensgemeinschaft diskriminiert fühlten, sagte Jaisli. Allerdings müsse man die Wirkung der Aktion auf einen Durchschnittsbürger sowie den Kontext beachten.
So sei bei der Kundgebung konkret gegen den Bau von Minaretten protestiert worden, sagte der Gerichtspräsident. Die Folgerung, alle Muslime würden mit den Papierminaretten symbolisiert, sei nicht zulässig.
Die gleiche Argumentation gelte auch bei der angeblichen symbolischen Nachbildung eines Wahlplakats. Ein Durchschnittsbürger habe bei der Besen-Aktion wohl kaum an das Plakat von 1933 gedacht, sagte der Gerichtspräsident. Er sprach Lüthard ausserdem vom Vorwurf der üblen Nachrede frei.
Berufung möglich
Nach den Freisprüchen sagte der Anwalt der IGGL, er werde mit seinen Klienten darüber sprechen. Für eine allfällige Berufung hat er zehn Tage Zeit.
Inzwischen ist der seinerzeit geplante Bau eines Minaretts in Langenthal definitiv vom Tisch. Die IGGL verzichtete nach dem Nein des kantonalen Verwaltungsgerichts darauf, den Entscheid weiterzuziehen.