Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) kritisiert die «Arena»-Sendung über das bedingungslose Grundeinkommen. Die Diskussion im Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) habe keine Aspekte behandelt, die Frauen betreffen würden.
Erörtert worden seien primär finanzielle Folgen, die Vereinbarkeit mit einem liberalen Staatsverständnis und die Auswirkungen auf die Erwerbstätigkeit, schreibt die UBI in einer Mitteilung. Aspekte, die vor allem die weibliche Bevölkerung betreffen, seien dagegen nicht oder nur am Rande erwähnt worden.
Damit meint die UBI etwa den ganzen Bereich unbezahlter Arbeit, die Haus- und Familienarbeit, aber auch ehrenamtliche Tätigkeiten und die Unterstützung von betreuungsbedürftigen Menschen. Die UBI kam zum Schluss, dass sich das Publikum anhand des Diskussionsinhaltes keine eigene Meinung zur Volksinitiative habe bilden können.
Die Redaktion hätte gemäss Ansicht der UBI genügend Zeit gehabt, das Thema vertiefter aufzubereiten. Die Sendung vom 27. April 2012 habe deshalb das rundfunkrechtliche Sachgerechtigkeitsgebot verletzt.
«Arena» zum Grundeinkommen
Beschwert hatte sich eine Frau aus der Ostschweiz zusammen mit zwanzig weiteren Personen. Nicht eingetreten ist die UBI hingegen auf ihre Forderung, eine Gleichstellungsinstanz bei Radio und Fernsehen zu schaffen, weil das SRF offenbar nicht über entsprechende Kompetenzen verfüge. Das SRF kann den Entscheid beim Bundesgericht anfechten.
Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Sie besteht aus neun nebenamtlichen Mitgliedern und wird von Roger Blum präsidiert.