Ein Jahr nach der Neuorganisation der Baselbieter Staatsanwaltschaft ziehen die Behörden eine positive Bilanz: Die Neustrukturierung und die Umsetzung der neuen Strafprozessordnung seien gut bewältigt worden, doch gebe es weiter Verbesserungspotential.
Die Staatsanwaltschaft in ihrer jetzigen Struktur besteht seit Anfang 2011: Verschmolzen worden waren darin die fünf früheren Statthalterämter, das Besondere Untersuchungsrichteramt (BUR) und die frühere Staatsanwaltschaft. Von einem anspruchsvollen Jahr, das jedoch erfolgreich bewältigt wurde, sprach die Erste Staatsanwältin Angela Weirich am Mittwoch vor den Medien.
Ebenso äusserte sich Sicherheitsdirektor Isaac Reber. Rund 180 Mitarbeitende aus sieben Behörden wurden zusammengeführt. Teils übernahmen sie neue Funktionen, gleichzeitig wurde die Behörde neu ausgerichtet. Heute besteht die Staatsanwaltschaft aus sechs Hauptabteilungen, die an insgesamt 14 Standorten untergebracht sind.
Grund der Neuorganisation war die Einführung der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO). Neues Prozessrecht musste erlernt und angewendet werden, laut Angela Weirich zeigte sich indes auch schon der Vorteil des neuen Verfahrens „aus einer Hand“, ohne Handwechsel vom Untersuchungsrichter zum Staatsanwalt.
Staatsanwälte überlastet
Bewahrheitet hätten sich jedoch auch die Befürchtungen, dass die neue StPO mit ihrem hohen Formalismus, den ausgebauten Parteirechten und den neuen Aufgaben mehr Aufwand mit sich brachte, sagte die Erste Staatsanwältin. Die Staatsanwältinnen und -anwälte seien derzeit überlastet.
Die Arbeitslast pro Staatsanwalt betrug Anfang 2012 im Durchschnitt 151 sogenannte Faszikel (Anzeigen). „Das ist bei weitem zu hoch und bewirkt, dass das Beschleunigungsgebot nicht in allen Fällen eingehalten werden kann“, sagte Weirich. Die überwiegende Mehrheit der Verfahren werde jedoch innert angemessener Frist erledigt.
Die Zahl der erledigten Faszikel stieg 2011 mit 26’070 gegenüber den 23’252 Faszikeln im Vorjahr leicht. Zugenommen haben indes die mittels Strafbefehl, Verfahrenseinstellung oder Nichtanhandnahme erledigten Fälle. – Die Zahl der Anklagen ging dagegen mit 470 um rund ein Drittel zurück.
Im Vergleich zu den Gesamterledigungszahlen sei dies allerdings nicht signifikant, sagte Weirich. Zudem sehe sie das Ganze als Übergangsproblematik, und sie gehe von einer Steigerung auch bei den Anklagen aus – sofern es gelinge, die Fallbelastung pro Staatsanwalt signifikant zu senken.
Weitere Verbesserungen
Die Herausforderungen der neuen StPO und der Reorganisation seien gut bewältigt worden, zog Weirich ein Fazit. Gleichwohl gebe es Verbesserungspotential. Insbesondere im Hinblick auf den Bezug des Strafjustizzentrums in Muttenz im Jahr 2014 müssten die Abläufe und strukturen weiter geprüft werden.