Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) hat der Postfinance die Bewilligung zur Tätigkeit als Bank und als Wertpapierhändlerin erteilt. Allerdings muss das Finanzinstitut der Schweizerischen Post noch eine Reihe von Bedingungen erfüllen.
Diese beträfen organisatorische, finanzielle und personelle Aspekte, wie die Finma am Freitag mitteilte. Die Bewilligung werde erst rechtskräftig, wenn die Postfinance den Nachweis erbracht habe, dass diese Bedingungen vollständig erfüllt seien.
Die Finma erachte aber die vorgesehene organisatorische Struktur, Kapitalisierung und personelle Besetzung als solide Basis. Eine weitere Bedingung ist der Beschluss des Bundesrates zur Ausgliederung der Postfinance in eine Aktiengesellschaft. Weiterhin untersagt ist der Postfinance das selbstständige Anbieten von Krediten und Hypotheken.
Die Postfinance war bis anhin Finanzdienstleisterin ohne Banklizenz. Dies war nur dank einer gesetzlichen Ausnahmeregelung möglich. Das neue Post- und Postorganisationsgesetz sieht nun vor, dass die Postfinance als privatrechtliche Aktiengesellschaft ausgelagert werden kann, womit die Ausnahmeregelung entfällt und das Institut eine Bankbewilligung benötigt.