Der Presserat hat eine Beschwerde des freisinnigen Genfer Nationalrats Christian Lüscher gegen die Westschweizer Tageszeitung «Le Temps» teilweise gutgeheissen. Der Titel des Artikels «Christian Lüscher trickst mit den Wohnungsgesetzen» verletzte die Wahrheitspflicht.
Zudem widersprächen Titel und Vorspann dem eigentlichen Artikel, teilte der Presserat am Freitag mit. Die Übertreibung im Titel rechtfertige sich nur, wenn sie im folgenden Text rasch differenziert werde. Dies sei im vorliegenden Artikel nicht der Fall.
Die Zeitung «Le Temps» habe deshalb die Pflicht zur Wahrheit nicht vollständig respektiert. Weitere Vorwürfe von Seiten des Genfer Nationalrats, wonach die Zeitung wichtige Informationen unterschlagen und anonyme Anschuldigungen erhoben habe, beurteilte der Presserat als nicht gerechtfertigt.