Presserat rügt „Blick“ und Blick.ch wegen Unfall-Berichterstattung

„Blick“ und Blick.ch haben im Fall eines vom Ex-Skirennfahrer Paul Accola mit der Mähmaschine überrollten Knaben die Privatsphäre der Betroffenen verletzt. Das hält der Presserat in einem am Dienstag veröffentlichten Entscheid fest.

Der Presserat rügt "Blick" und Blick.ch wegen ihrer Berichterstattung über den Mähmaschinen-Unfall von Paul Accola (Bild: sda)

„Blick“ und Blick.ch haben im Fall eines vom Ex-Skirennfahrer Paul Accola mit der Mähmaschine überrollten Knaben die Privatsphäre der Betroffenen verletzt. Das hält der Presserat in einem am Dienstag veröffentlichten Entscheid fest.

Das Geschehen geht auf den Sommer zurück. Damals lenkte der heutige Unternehmer Accola auf einer Wiese in Davos Platz GR eine Mähmaschine. Beim Rückwärtsfahren erfasste das Gefährt einen achtjährigen Knaben. Dieser starb kurze Zeit später im Spital.

„Blick“ und Blick.ch berichteten ausführlich über den Unfall und die darauffolgenden Ereignisse. Dabei zeigten sie zunächst verpixelt und später unverpixelt ein Bild des Knaben, ein Foto des Unglücksorts, den Pächter der Wiese sowie den Schulpräsidenten von Davos in Wort und Bild.

Zudem nannten beide Medien den Vornamen des Opfers, der wegen seiner Seltenheit leicht identifizierbar ist. Beim Bericht über die Trauerfeier veröffentlichten sie ein Foto der Trauerfamilie, die individuell erkennbar ist.

Opferbild aus dem Internet heruntergeladen

Ein sich als Freund der Opferfamilie bezeichnender Beschwerdeführer gelangte deswegen an den Presserat. Das Ethikorgan wies seine Beschwerde teilweise ab. So war es zulässig, das Bild der Unfallstelle zu bringen und den Schulpräsidenten zu interviewen.

In anderen Punkten hiess der Rat hingegen die Beschwerde gut. So hätten „Blick“ und Blick.ch nicht identifizierend über den getöteten Knaben berichten dürfen, ohne die ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen einzuholen. Das Bild des Knaben stammte gemäss dem Beschwerdeführer von der Internetseite eines Sportanlass-Sponsoren.

Opferfamilie auf Foto bildlich herausgehoben

Das Foto von der Trauerfeier ging ebenfalls nicht an, hoben die beiden Medien doch dort die Opferfamilie und andere Trauergäste bildlich erkennbar heraus. Accola muss es sich nicht gefallen lassen, bei einer privaten Trauerfeier gegen seinen Willen fotografiert zu werden, obwohl er eine öffentliche Person ist.

Im weiteren war die Berichterstattung über den Pächter unzulässig, gehört er doch wie die Opferfamilie nicht zu den öffentlichen Personen. Schliesslich hätten die Redaktionen die Trauerfamilie unmittelbar nach dem Unfall in Ruhe lassen sollen, hatte doch Accola ausdrücklich darum gebeten. Die beiden Medien verzichteten auf Stellungnahmen gegenüber dem Presserat.

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